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Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-06-17

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Wir sind immer noch bei den Ausnahmen: Was soll ausgenommen werden? Hier gibt es bei Artikel 4ter quasi eine neue Kategorie. Das sind Tätigkeiten, die zwar grundsätzlich geldwäschereirelevant sein könnten, aber als mit einem tiefen Risiko behaftet betrachtet werden und deshalb ausgenommen werden sollen. Und da geht es bei Buchstabe a um Grundstücke und Rechtseinheiten, die infolge Familien-, Ehe- und Ehegüterrecht, Erbrecht oder Schenkung übergeben werden. Diese Transaktionen sollen ausgenommen werden oder eben nicht ausgenommen werden. Die Mehrheit ist der Meinung, das seien in aller Regel Geschäfte, die nicht relevant sind. Es geht eben um durch Erbrecht oder aufgrund von Eherecht, also Scheidung insbesondere, übertragene Rechtseinheiten oder Grundstücke. Und die Minderheit ist der Meinung: Nein, auch das können relevante Transaktionen sein, respektive es könnte ein Schlupfloch für Geldwäschereitätigkeiten sein.

Es geht dann bei Litera b - dazu wird sich die Minderheit auch äussern - um die Frage, bis zu welchem Betrag die Übertragungen frei sein sollen, wenn man Transaktionen im Zusammenhang mit Grundstücken und Rechtseinheiten nach Litera a gemäss Mehrheitskonzept drin lässt. Die Mehrheit sagt, der Freibetrag müsse gewissermassen 5 Millionen Franken liegen, und die Minderheit sagt, nein, es dürfen nur 2,5 Millionen sein. Damit Sie die Zahlenverhältnisse sehen: In der Kommission wurde gesagt, wenn wir einen Freibetrag von 5 Millionen Franken festlegen, dann ist nur 1 Prozent der Transaktionen unterstellt. 5 Millionen Franken sind auch in Kantonen oder in Städten wie Zürich oder Genf ein relativ hoher Betrag, wenn es um einen Liegenschaftskauf geht. Deshalb sind so nur 1 Prozent erfasst. Wenn wir es bei 2,5 Millionen Franken festlegen, dann sind immerhin noch 20 Prozent unterstellt. Das ist der Unterschied bei Buchstabe b zwischen den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit.