Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-17
Wortprotokoll
Ja, Herr Präsident, dann überbrücke ich, bis der Antrag eingereicht ist. Die Ausgangslage heute ist klar. Beide Staaten, also Frankreich und die Schweiz, wenden ihr jeweiliges Erbschaftssteuerrecht an. Es ist so, dass eine Doppelbesteuerung auftreten kann, wenn Vermögenswerte in Frankreich liegen oder wenn der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser nicht sehr nahe ist. Der Motionär hat einen Fall mit einem hohen Steuersatz von 115 Prozent aufgeführt. Dieser Fall betraf eine Erbschaft zwischen Cousins. Es ist aber so, dass Ehepartner und Nachkommen, die in der Schweiz meist steuerbefreit sind, von solchen Fällen gar nicht betroffen sind. Es ist absolut selten, dass es überhaupt zu solchen Fällen kommt. Deshalb hat damals der Ständerat - ich habe auch Nein gestimmt - diese Revision des Erbschaftssteuerabkommens abgelehnt, weil man den Nutzen nicht klar gesehen hat.
In der Zwischenzeit hat Frankreich mehrfach - 2023, 2024 - klargestellt, dass es kein DBA im Bereich der Erbschaftssteuer abschliessen möchte, auch nicht mit der Schweiz. Vor einem guten Jahr - ich darf das jetzt sagen, weil er nicht mehr im Amt ist - war ich beim französischen Minister für Wirtschaft und Finanzen, Bruno Le Maire.
Bruno Le Maire m'avait dit qu'il n'y avait aucun intérêt à conclure un accord en la matière avec la Suisse, qu'il n'y avait aucune majorité à l'Assemblée nationale et qu'il ne voulait pas mettre ce thème sur la table, car cela pouvait aussi provoquer des discussions. Il m'avait également dit qu'il y avait tellement peu de cas, des cas très rares où vraiment on pourrait parler peut-être d'une "discrimination" qu'on pouvait les regarder au cas par cas, mais qu'il n'était pas nécessaire de conclure un accord.
Hinzu kommt Folgendes, ich habe es heute Morgen schon einmal erwähnt: Gewisse EU-Staaten setzen beim Steuerrecht einen recht grossen Druck auf. Wollen wir jetzt wirklich mit einer Frage, die nicht sehr breit abgestützt ist, die in der Schweiz nicht ganze Völkerstämme betrifft, ein Thema auf den Tisch bringen, bei dem wir uns als Bittsteller präsentieren und bei dem wir nachher mit anderen Forderungen wie der Vollstreckungshilfe bei der Einkommenssteuer konfrontiert sind? Das wäre wahrscheinlich ein nicht so intelligentes Vorgehen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.