Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-17
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, die Motion integral abzulehnen, also auch dem Antrag der Minderheit Dittli zu Ziffer 1 nicht zuzustimmen.
Bereits heute - das ist die geltende Rechtslage, und ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen - muss ein Versicherungsunternehmen vor Abschluss des Versicherungsvertrags die versicherte Person verständlich über den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrags informieren. Das steht in Artikel 3 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes. Unter diese Informationspflicht fällt insbesondere auch, wenn die Versicherungsdeckung in der Zusatzversicherung zur OKP nicht alle Leistungserbringer abdeckt, z.[NB]B. Spitäler oder Ärztinnen und Ärzte.
Der Motionär verlangt eine individuelle Information der versicherten Person, wenn ein Spital von der Spitalliste gestrichen wird. Das ist schon heute grundsätzlich möglich, und ich habe es Ihnen auch gesagt: Im Versicherungsvertragsgesetz gibt es bereits Informationsverpflichtungen, auch die individuelle Information ist heute schon möglich. Zugegebenermassen ist das nicht weit verbreitet, weil bei Spitalversicherungen vor einem Eingriff grundsätzlich eine Kostengutsprache des Versicherers eingeholt werden muss; Herr Ständerat Germann hat darauf hingewiesen. Wenn Sie in ein Spital gehen, müssen Sie sowieso eine Kostengutsprache einholen, und dabei wird auch besprochen und geprüft, ob die Krankenzusatzversicherung anwendbar ist.
Wenn Sie jetzt diese Ziffer 1 annehmen, dann gibt es eine Überregulierung, es gibt mehr Kosten, auch für die Spitalversicherungen, es gibt mehr Bürokratie.
Ich möchte Sie deshalb bitten, diese Motion abzulehnen. [PAGE 623]