Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-18
Wortprotokoll
Die GPK-N - das wurde jetzt mehrfach gesagt - überprüfte die Aufsicht des Bundes über den kantonalen Vollzug des planerischen Gewässerschutzes. Die GPK-N formulierte dazu sieben Empfehlungen an den Bundesrat, was die Verwaltung und den Vollzug anbelangt. Und das wird auch umgesetzt. Das steht hier nicht zur Diskussion. Wir mussten auch bereits Bericht erstatten, wo wir hier stehen, da diese sieben Massnahmen bereits in Umsetzung sind.
Zudem hat die GPK-N die zwei vorliegenden Motionen eingereicht. Die Motion 22.3873, zu der ein Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier vorliegt, fordert, dass verbindliche Fristen für die Umsetzung der Instrumente des Gewässerschutzes gesetzt werden. Hierzu gehört die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen, vor allem von Zuströmbereichen. Bezüglich der Zuströmbereiche sind wir ohnehin tätig. Darauf werden wir im Rahmen der Vernehmlassung zurückkommen, wie ich bereits erwähnt habe.
Mit der zweiten Motion, der Motion 22.3874, die Sie hier zuerst behandeln, schlägt die GPK-N drei Massnahmen vor: Erstens soll die Berichterstattungspflicht der Kantone über ihren Vollzug im Gewässerschutz präzisiert werden. Zweitens soll der Bundesrat prüfen, ob der Vollzug durch die Kantone mit finanziellen Beiträgen gefördert werden kann. Drittens sollen die Interventions- und Sanktionsmassnahmen festgelegt werden, wenn die Kantone die rechtlichen Vorgaben nicht einhalten. Es liegt hierzu kein Minderheitsantrag vor. Der Bundesrat lehnt die eine Massnahme, diejenige zu den [PAGE 638] finanziellen Beiträgen an die Kantone, ab; hier teilt der Bundesrat die Meinung der Kommissionsmehrheit, wie sie vom Kommissionssprecher, Herr Ständerat Würth, dargelegt worden ist. Ich werde daher darauf verzichten, hierzu eine Abstimmung zu verlangen.
In Bezug auf den Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Festlegung der Fristen zu unterstützen sei. Aber nochmals: Wichtig ist, denke ich, dass beide Motionen im Zusammenhang mit drei bereits angenommenen Motionen stehen. Ich erwähne sie noch einmal: die Motion Zanetti Roberto 20.3625, "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche"; die Motion 20.4261 der WAK-N, "Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen", ich habe sie vorhin im Zusammenhang mit der Motion Fluri erwähnt; die Motion 20.4262 der WAK-N, "Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen".
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei der zweiten Motion dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Bei der ersten Motion wird es nicht zu einer Abstimmung kommen.
[VS]