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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-18

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen, den Bundesrat zu beauftragen, die Sicherheitsdienstpflicht so schnell wie möglich einzuführen.

Das VBS hat zwei Berichte zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz publiziert. Teil 1, Analyse und kurz- und mittelfristige Massnahmen, ist der Bericht des Bundesrates, Teil 2 befasst sich mit den Möglichkeiten zur langfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems. Darin steht unter anderem, dass im Zivilschutz die gesamtschweizerische Zielgrösse von 72[NB]000 Schutzdienstpflichtigen bereits jetzt nicht mehr erreicht wird. Die Zahl der Schutzdienstpflichtigen wird bei gleichbleibender Entwicklung und ohne Massnahmen von heute 57[NB]000 bis im Jahr 2030 auf 49[NB]000 Schutzdienstpflichtige sinken.

Die Armee ist heute personell in der Gesamtzahl noch ausreichend alimentiert. Sie erreicht den in der Verordnung über die Armeeorganisation festgelegten Effektivbestand von 140[NB]000 Armeeangehörigen. Die Armee wird jedoch Ende dieses Jahrzehnts den erforderlichen Effektivbestand nicht mehr erreichen, insbesondere aufgrund hoher Abgänge in den Zivildienst. Der Effektivbestand im Jahr 2030 wird gemäss den Berechnungen auf rund 117[NB]000 Armeeangehörige absinken und somit deutlich unter den Soll-Wert fallen.

Eine dauerhafte Unterschreitung des Effektivbestandes der Armee gefährdet ihre Einsatzbereitschaft. Die Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes muss deshalb rasch mit einer griffigen Massnahme in die Wege geleitet werden. Für die bessere Alimentierung des Zivilschutzes wird das Zivildienstgesetz angepasst, um die Durchlässigkeit von Zivildienst und Zivilschutz zu ermöglichen. Das ist aber nur eine Übergangslösung. Wir benötigen weitere Massnahmen, da aufgrund der schlechteren Sicherheitslage mehr Personal für Armee und Zivilschutz generiert werden muss.

Aufgrund der Erfahrungen während der Covid-Krise und des Krieges in der Ukraine hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz eine Fähigkeitsanalyse für den Bevölkerungsschutz erarbeitet, von deren Grundlage auch das Leistungsprofil für den künftigen Zivilschutz abgeleitet wird. Der Zivilschutz muss in Zukunft mehr Leistungen erbringen als bisher. Er braucht einen Sanitätsdienst und mehr Fähigkeiten für den Schutz der Bevölkerung im Fall eines bewaffneten Konflikts.

Im Bericht zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems vom 15.[NB]Januar 2025 wurden zwei Varianten - Sicherheitsdienstpflicht und bedarfsorientierte Dienstpflicht - ausgearbeitet. Der Bundesrat hat im Januar 2025 den Variantenentscheid aus unerklärlichen Gründen verschoben. Wir können nicht zuwarten, bis wir sehen, wie sich die Änderungen des Zivildienstgesetzes auf die Alimentierung des Zivilschutzes und die Armee auswirken. Das Personalproblem ist dringlich und muss so rasch wie möglich gelöst werden.

Wir befassen uns in der Sicherheitspolitischen Kommission seit 2019 intensiv mit der Problematik und haben das Thema mehrfach traktandiert. Die Anhörung des Milizkaders der Stufen Kompaniekommandant bis Divisionskommandant hat bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Zusammensetzung der Bestände ist nämlich in vielen Formationen schon heute bedenklich. Es können nicht allen eingeteilten Unteroffizieren und Offizieren Gruppen bzw. Züge zugeteilt werden, weil der Einrückungsbestand an Soldaten aufgrund des tiefen Bestands so tief gesunken ist, dass er einfach nicht ausreicht. Das führt dazu, dass Kader auf der untersten Stufe demotiviert werden und dass Verbände schlecht ausgebildet werden. Zudem fehlen oft Fachspezialisten wie Fahrer, Sanitäter, Mechaniker, Köche usw. Nur mit hohen Soll-Beständen an Soldaten kann dieses Manko behoben werden.

Aus der Sicht der Kommission und aufgrund von Rückmeldungen der Kantone ist die Dringlichkeit gegeben und die Variante Sicherheitsdienstpflicht der Variante bedarfsorientierte Dienstpflicht vorzuziehen. In der Sicherheitsdienstpflicht werden Zivilschutz und Zivildienst in einer neuen Organisation zusammengeführt, dem Katastrophenschutz. Dieser übernimmt die Aufgaben beider Organisationen, es wird nichts aufgehoben. Dienstpflichtig sind weiterhin nur Schweizer Männer. Die Sicherheitsdienstpflicht schafft also zwei Organisationen oder zwei Gruppen: Die einen leisten Militärdienst und werden in die Armee eingeteilt; die anderen leisten Zivilschutz, das sind die Untauglichen, oder Zivildienst, das sind die Tauglichen mit Gewissenskonflikten, und werden in den Katastrophenschutz eingeteilt. Alle Dienstleistenden [PAGE 669] werden somit in eine Formation eingeteilt und müssen ihren Dienst leisten, wie es nach Dienstplan vorgesehen ist. Die notwendigen Leistungen für die zivilen Behörden und Institutionen werden durch den Katastrophendienst kommandiert.

Die Kommission, die Kantone und fast alle Verbände erwarten durch diese Änderung einen massiven Rückgang der heute fast 7000 Zivildienstleistenden pro Jahr zugunsten der Armee. Der Zivildienst erbringt wichtige Leistungen, aber wir müssen angesichts der Sicherheits- und Bedrohungslage nun in erster Linie unsere Sicherheitsorganisationen stärken. Die Kommission verlangt deshalb mit dieser Motion, welche gleichlautend auch im Nationalrat eingereicht und angenommen wurde, die rasche Umsetzung der Sicherheitsdienstpflicht.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.