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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-06-19

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Der Mehrheitssprecher hat zum Schluss ausgeführt, weshalb es eine nationale Statistik nicht brauche, weshalb sie zu teuer, zu aufwendig sei und weshalb das nicht in die Kompetenz des Bundes gehöre. Ich meine: Wenn das schon feststeht, dann müssen Sie auch keinen Prüfauftrag überweisen. Dieser Prüfauftrag ist auch der Beweggrund für den Antrag der Minderheit, die Motion im ursprünglichen Wortlaut anzunehmen. Diese Prüfungen wurden alle schon gemacht. Die Frage ist nur: Wollen wir das, oder wollen wir es nicht? Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlage zu schaffen - nicht zu prüfen -, damit wir schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz haben. Das wurde im Rahmen von früheren Postulatsberichten alles schon geprüft.

Wir brauchen eine nationale Statistik zur Umsetzung der Kinderrechte, davon ist die Minderheit,davon bin ich sehr überzeugt, und das fordern auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, die mit der Aufgabe betraut sind, die Kinderrechte sicherzustellen. Solange es diese nationale Statistik nicht gibt, ist der Fachaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg erschwert. Die Entwicklungen, Trends und die unterschiedlichen Praxen in der Kinder- und Jugendhilfe können nicht miteinander verglichen werden. Es ist bekannt, dass es zwischen den Kantonen grosse Unterschiede gibt. Diese lassen sich in Zahlen derzeit aber nicht oder nur bedingt abbilden, und das verunmöglicht oder erschwert ganz bestimmt eine vertiefte fachliche Auseinandersetzung. Auch internationale Vergleiche sind für die Schweiz kaum möglich, etwa Vergleiche mit anderen Ländern wie Deutschland oder Österreich.

Die vorhandenen Zahlen basieren oft auf Schätzungen oder Hochrechnungen, was die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit einschränkt. Auch die übergeordnete und so wichtige Planung und Koordinierung von spezialisierten Angeboten - es gibt nicht alle Angebote in allen Kantonen - ist ohne geeignete Datenbasis schwierig. Gerade bei spezialisierten Angeboten wie Plätzen für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche braucht es aber eine enge Zusammenarbeit der Kantone. Wie ich erwähnt habe, gibt es gerade auch aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht für jede Zielgruppe überall das passende Angebot.

Aufgrund der Tatsache, dass die Kinder- und Jugendhilfe kantonal sehr unterschiedlich organisiert ist, ist es unrealistisch - es wurde schon versucht -, dass die Kantone aus eigener Kraft eine nationale Statistik aufbauen. Dazu brauchen und fordern sie eine Rolle des Bundes. Es bestehen grosse Unterschiede hinsichtlich Strukturen, Zuständigkeiten und Erhebungsmethoden. Für eine nationale Datenbasis braucht es vom Bund vorgegebene Standards und einheitliche Definitionen.

Ich habe es eingangs erwähnt, ein erneuter Prüfauftrag, wie es die Mehrheit fordert, ist nicht nötig. Es gibt seit 2023 den Bericht des Bundesrates "Analyse der Möglichkeit einer gesamtschweizerischen Zusammenführung von Daten zur Prävalenz und zu Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern" in Beantwortung eines Postulates Feri Yvonne. Und es gibt eine Machbarkeitsstudie der Fachhochschule Nordwestschweiz zur statistischen Erfassung von ausserfamiliär untergebrachten Kindern in der Schweiz, die sie kürzlich zusammen mit der Fachhochschule Westschweiz und der Fachhochschule Südschweiz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz erstellt hat. Also handeln wir jetzt, oder prüfen wir unnötigerweise weiter? Das ist die Frage, die Sie beantworten dürfen.

Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt explizit, dass Staaten Daten zur Lage von Kindern erheben, um die Umsetzung der Kinderrechte zu überwachen und gezielte Massnahmen entwickeln zu können. Auch hieraus lässt sich meines Erachtens ableiten, dass weder die Kantone noch eine der interkantonalen Konferenzen die Zuständigkeit für eine nationale Statistik, ein nationales Monitoring übernehmen können.

Das Fazit: Eine harmonisierte Datenlage würde es erlauben, Problemlagen früher und besser zu identifizieren, die Wirksamkeit staatlichen Handelns zu überprüfen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Machen wir das zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in der ganzen Schweiz.