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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-06-19

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-19

Wortprotokoll

Was will diese Initiative? Es wurde vorhin bereits ausführlich dargelegt, ich verzichte, nochmals im Detail darauf einzugehen. Es sind im Wesentlichen zwei Probleme, die wir mit dem Ursprungstext der Initianten vorliegen haben. Das erste Problem liegt in Artikel 54a Absatz 2, bei dem es um die Sicherheitskooperation geht; das führt de facto zu einer Einschränkung. Das zweite Problem liegt in Absatz 3, mit dem die Sanktionspolitik um Jahrzehnte rückwärts gedreht wird. Es ist ja nicht so, dass wir früher keine restriktive Sanktionspolitik gehabt hätten, aber mit dem Bericht zur Neutralität von 1993 hat man im Wesentlichen eine andere Politik eingeleitet, eine Politik, die auch breit abgestützt ist. Wir sind uns auch einig, dass die Neutralität ein Instrument, eine Handlungsmaxime der Aussenpolitik ist und nicht irgendein Selbstzweck. Das ist auch zentral.

Wir reden über eine Volksinitiative, und der Zufall will es, dass just in diesen Tagen der neueste Bericht "Sicherheit 2025" der Militärakademie und des Center for Security Studies der ETH Zürich erschienen ist. Sie haben diesen, glaube ich, am Wochenende auch per Mail erhalten. Es lohnt sich, hier einmal reinzuschauen. Die Autoren stellen in dieser Untersuchung fest, dass die Zustimmung zur Neutralität nach wie vor ungebrochen hoch ist. 87 Prozent der Leute sagen, dass das ein gutes Prinzip unseres Staates, unseres Landes sei. 87 Prozent - es ist also nicht eine Frage von rechts oder links, sondern die Neutralität ist breit verankert.

Weiter ist die Bereitschaft im Bereich Sicherheitskooperation gestiegen. Also auch dort haben wir eine breite Verankerung der heutigen Politik im Volk. Auch die Frage der Sanktionen, konkret gegenüber Russland, wird sehr eindeutig beantwortet. 70 Prozent der Umfrageteilnehmer sagen, dass es richtig ist, dass die Schweiz die Sanktionen gegenüber Russland mitträgt. Wenn Sie nun diesen Befund anschauen, dann müssen Sie feststellen, dass das, was bei diesen Untersuchungen, die jährlich durchgeführt werden, herausgekommen ist, exakt das Konzept des Gegenvorschlags ist; exakt dieses Konzept verfolgen wir.

Dann muss man sich doch als Verfassunggeber die Frage stellen, und Verfassunggeber ist in diesem Land das Volk: Wieso soll das nicht in der Verfassung stehen? Wieso sollen diese Kernelemente nicht Eingang in unsere Verfassung finden? Der Berichterstatter hat erwähnt, dass der Begriff der Neutralität lediglich in den Kompetenzartikeln eingefügt sei. Wir haben das Prinzip der Neutralität nicht konkretisiert. Jetzt haben wir eine Diskussion infolge dieser Initiative, und da bietet sich doch die Gelegenheit, diese Diskussion zu führen und Klarheit zu schaffen.

Ich glaube, das Konzept des Gegenvorschlags hat folgende Vorteile:

Erstens, ich habe es erwähnt, werden die Probleme des Initiativtextes gelöst. Darum wollen wir einen Gegenvorschlag und nicht eine Zustimmung zur Initiative.

Zweitens, und das ist auch wichtig, hat der Berichterstatter Ausführungen über diese, man kann fast sagen, jahrzehntelange Debatte über die Funktion der Neutralität gemacht: Ist sie ein Zweck oder ein Instrument? Diese Debatte würde ein Ende finden, weil der Text des Gegenvorschlags in[NB]dieser[NB]Hinsicht[NB]klar[NB]ist. Es ist ein Instrument der Aussenpolitik, um die Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes zu gewährleisten. Auch das ist ein zentraler Vorteil des Gegenvorschlags.

Drittens bringt der Gegenvorschlag auch Klarheit in der Frage, ob es eine Verfassungsänderung braucht, wenn die Schweiz dereinst die Neutralität aufgeben sollte. Die Schweiz ist selbstverständlich völkerrechtlich frei, einen solchen Schritt zu machen. Das kann jedes Land, das kann auch die Schweiz machen. Aber allein der Umstand - ich sage es Ihnen einfach -, dass der Bundesrat Ausführungen zu diesem Thema in der Botschaft machen muss, dass sich Expertinnen und Experten dazu äussern müssen, zeigt, dass es sinnvoll ist, auch hier eine Klärung herbeizuführen. [PAGE 701]

Viertens glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir bei diesem zentralen Prinzip auch einen innen- und aussenpolitischen Rahmen setzen, der etwas eine Abwehr gegen tagespolitische Schnellschüsse aufbaut. Ich glaube auch, dass dieses Statement der Schweiz gegen aussen, gegenüber der Staatengemeinschaft, wichtig ist. Die Neutralität der Schweiz ist nicht nur für uns ein wertvolles Gut, sondern sie ist auch ein wichtiges Element für die Staatengemeinschaft, gerade in einer Zeit, in der wir diese Blockbildung haben. Davon bin ich überzeugt.

Logischerweise ist die Minderheit der Überzeugung, dass dieses zentrale Staatsprinzip Verfassungsrang hat. Ich habe mir überlegt: Wieso tun wir uns damit so schwer? Wieso haben wir Hemmungen, das, was grundsätzlich, was selbstverständlich ist, in die Verfassung hineinzuschreiben? Es hat damit zu tun, dass wir in einer unruhigen Zeit leben. Viele Leute sind verunsichert. Wir leben in einer Zeit von Multikrisen. Die Initiative selbst wurde ja durch den Ukraine-Krieg ausgelöst. Die Initianten waren mit der Ukraine-Politik des Bundesrates nicht einverstanden - das war doch der Auslöser, reden wir hier Klartext.

Wer nun für den Gegenvorschlag ist, der wird irgendwie dem diffusen Verdacht ausgesetzt - das habe ich in der Kommission jedenfalls so empfunden -, er trage die Sanktionspolitik und die Ukraine-Politik des Bundesrates nicht mehr mit. Ich muss einfach klar sagen: Wenn Sie dem Gegenvorschlag zustimmen, haben wir das verabschiedet, was heute auch im Volk breiter Konsens ist. Dann haben wir das in der Verfassung. Verankert ist dann die Gleichbehandlung der Kriegsparteien in militärischer Hinsicht, aber auch die Möglichkeit, als neutraler Staat Sanktionen zu beschliessen, also, so gesehen, auch Kriegsparteien in wirtschaftlicher Hinsicht ungleich zu behandeln; das ist möglich, und das soll geklärt werden.

Die Initianten wollen eine Klärung, die die Minderheit nicht will. Die Initianten wollen das Rad der Zeit zurückdrehen. Das kann man machen, aber ich halte es für falsch. Der Gegenvorschlag will eine Kodifizierung der heutigen Neutralitätspolitik in der Verfassung, weil diese eben auch Verfassungsrang hat. Die Mehrheit bleibt letztlich im Unklaren. Mich hat nicht überzeugt, was zur Frage dargelegt worden ist, wieso man hierauf nicht einsteigen soll.

Ich stelle mir einen Abstimmungskampf immer konkret vor: hier die Initianten, da die Gegner. Ich wünsche den Gegnern viel Vergnügen, wenn sie antreten und mit Begriffen wie "Flexibilität", "ungeschriebenes Verfassungsrecht", "Völkergewohnheitsrecht" operieren. Das wird eine schwierige Debatte angesichts der Tatsache, ich wiederhole es, dass 87 Prozent der Menschen in diesem Land die Neutralität als wichtiges Prinzip erachten; diesen Punkt müssen Sie in Ihren Überlegungen vielleicht auch mit einbeziehen, bevor Sie eine Entscheidung fällen.

Wir stellten uns in der Kommission auch die Frage, wieso man dieses Prinzip anlässlich der Bundesverfassungsrevision im Jahr 1999 nicht inhaltlich konkretisiert hatte - es ist wichtig, dass Sie die Gründe dafür hören. Der erste Grund liegt in der Frage der systematischen Einordnung. Es gab damals Anträge, die in Artikel 2, im Zweckartikel, die Neutralität festschreiben wollten. Dann entwickelte sich die Diskussion über die Frage, ob Zweck oder Instrument. Hier haben wir nun eine Klärung. Systematisch ist die Neutralität nach dem Konzept des Gegenvorschlags bei Artikel 54a der Bundesverfassung eingebaut, also im Abschnitt "Beziehungen zum Ausland". Wir klären, wie erwähnt, dass es ein Instrument der Aussenpolitik ist. Diese Klärung hätten wir dann ebenfalls gemacht. Das ist der erste Grund, wieso man bei der Verfassungsrevision 1999 auch inhaltlich politisch keinen Konsens gefunden hat. Dann gab es auch politische Gründe. Die Verfassungsrevision 1999 war ein Behördenprojekt, und es war klar - Sie sahen es damals auch -, dass die Abstimmung relativ knapp ausgehen würde. Man konnte sich nicht auf eine Formulierung einigen, und darum liess man die Finger davon.

Hier haben wir aber eine Initiative vorliegen. Hier müssen wir diese Debatte führen, und es ist auch gut, dass wir diese Debatte führen. Ich bin der Meinung - das zum Schluss -, dass wir jetzt einen Rahmen setzen müssen, der den Menschen in diesem Land, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, eine möglichst grosse Möglichkeit gibt, sich differenziert auszudrücken. Ich spreche damit das demokratiepolitische Argument an. Wir kennen seit 1987 die Möglichkeit des doppelten Ja bei Abstimmungen zu Volksinitiativen. Man hat die Möglichkeit, in einer Stichfrage zu entscheiden: Was ziehst du, wenn du beides willst, vor? Ich habe mal recherchiert, was der Bundesrat damals im Abstimmungsbüchlein gesagt hat, es steht da fett geschrieben: "Entscheidend ist, dass alle ihren Willen auf dem Stimmzettel klar und unverfälscht ausdrücken können."

Welche Situation haben wir hier vorliegen? Es gibt viele Leute - es sind 87 Prozent -, die finden, die Neutralität sei wichtig. Die Mehrheit will aber nicht, dass wir ihnen ein Menü anbieten, mit dem sie sich differenziert ausdrücken können. Das verstehe ich nicht. Wir haben hier einen klassischen Anwendungsfall des Konzepts des doppelten Ja bzw. der differenzierten Willensäusserung, die man mit einer Stichfrage vornehmen kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II anzunehmen und den Gegenvorschlag aufzunehmen. Er bringt eine inhaltliche Klarheit. Er grenzt sich klar von der Initiative ab. Er eröffnet den Menschen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Möglichkeit, sich differenziert auszudrücken. Ich glaube, angesichts der tiefen Verankerung der Neutralität ist das mehr als geboten. In diesem Sinne ist das Konzept der Minderheit das überzeugendere Konzept.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.