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Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-09-15

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Im geltenden Recht heisst es: "Die Schweizerische Nationalbank berät die Eidgenössische Finanzverwaltung in Anlagefragen." Im Antrag Grobet, welcher der Kommission nicht vorlag, heisst es nun einfach: "Die Eidgenössische Finanzverwaltung kann sich .... beraten lassen." Ich muss Ihnen meine persönliche Meinung wiedergeben: Für mich ist eigentlich klar, dass die Nationalbank nicht den Bund - vor allem nicht die Pensionskasse des Bundes - in Anlagefragen beraten sollte, wegen des inhärenten Interessenkonfliktes zwischen der Geldpolitik und den Interessen der entsprechenden Geldvermögen des Bundes.

Es ist mir gesagt worden, dass diese Beratung sich primär auf Tresoreriebelange beziehen würde, sodass man sagen kann, die Interessenkonflikte seien etwas gemindert. Aber aufgrund dieses Sachverhaltes, dass wir ja eine Unabhängigkeit der Notenbank und keine Interessenkonflikte haben wollen, kann ich für einmal sagen, dass der Antrag Grobet, indem er das "kann" einfügt, eigentlich in der Zielrichtung diese potenziellen Interessenkonflikte eher mindert. Persönlich hätte ich keine Probleme, diesem Antrag zuzustimmen.