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Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-09-15

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Der guten Ordnung halber halte ich fest, dass dieser Antrag der Kommission nicht vorlag. Wir haben aber im Zusammenhang mit Artikel 30 in der Kommission eine Diskussion genereller Natur geführt. Dabei ist es auch um die Frage gegangen: Wollen wir jetzt - und können wir das verfassungstechnisch überhaupt - bei der Revision des Nationalbankgesetzes diese Fragestellung neu aufgreifen? Man ist dann, ohne eine Abstimmung durchzuführen, in der Kommission zur Meinung gekommen, dass wir diese Vorlage nicht noch mit diesem Punkt zusätzlich belasten wollen.

Der Hintergrund der Diskussion war aber ein zweifacher: Erstens die Tatsache, dass ja die Botschaft des Bundesrates, die jetzt dann diese Frage neu regeln soll, vorliegend ist; diese Botschaft wird die Kommission und die beiden Kammern zur gegebenen Zeit beschäftigen. Je nachdem, was hier herauskommt, werden sich dann aufgrund der direktdemokratischen Ordnung Volk und Stände wieder damit zu befassen haben. Diese Hintergrund war massgebend, weshalb wir gesagt haben, dass hier kein Handlungsbedarf auf Gesetzesebene besteht. Es kommt zweitens dazu, dass verfassungsrechtlich, wie Herr Schlüer zu Recht gesagt hat, eine klarifizierende Regelung geschaffen werden muss - aber wie gesagt: auf der Ebene der Verfassung, bevor wir hier auf der Ebene des Gesetzes Bestimmungen erlassen können.

Zur Frage der Verfassungsgrundlage: Kollege Schlüer, Sie haben zu Recht die Meinung des Bundesrates wiedergegeben; diese Meinung kann man haben. Das ist jetzt meine persönliche Meinung und die Meinung derjenigen, die die entsprechende Vorlage seinerzeit bekämpft haben: Ich war stets der Meinung, dass die wirtschaftlich und monetär nicht mehr benötigten Währungsreserven in Bezug auf die Verteilung genau gleich zu behandeln sind wie die übrigen Ausschüttungen, nämlich zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund. Die nicht mehr benötigten Währungsreserven sind ja letztlich nichts anderes als kumulierte frühere Gewinne der Notenbank, die nicht ausgeschüttet worden sind.

Wie gesagt, ich kann Ihnen jetzt keinen Beschluss der Kommission darlegen. Aus den Diskussionen, die wir hatten, und aufgrund dessen, dass wir diese Frage verfassungsrechtlich wieder anzugehen haben und in der Zwischenzeit diese Erträge im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel - gemäss geltendem Verfassungsrecht - ausgeschüttet werden, schliesse ich aber, dass jetzt kein gesetzgebender Handlungsbedarf besteht. Ich würde sogar sagen, dass es wahrscheinlich verfassungstechnisch problematisch wäre, dies auf Gesetzesebene jetzt bestimmen zu wollen.