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preparatory:AB 360517

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-08

Wortprotokoll

Anlässlich der Beratungen im vergangenen Jahr war es das Ziel unseres Rates, Abreden im Bereich der professionellen Sportligen als grundsätzlich gerechtfertigte Abreden aufzuführen. Damit sollte im Kartellrecht die freiwillige Einführung eines Financial-Fairplay-Systems für das Schweizer Eishockey ermöglicht werden. Konkret sollten gewisse Abreden zulässig sein, wenn sie dazu dienen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs sicherzustellen, namentlich durch die Schaffung einer Lohnobergrenze für die Spieler.

Der Nationalrat entschied allerdings nach kurzer Diskussion, Artikel 6 Absatz 4 zu streichen. Dies wird auch von der Mehrheit unserer Kommission unterstützt. Die Minderheit Regazzi hingegen möchte das grundsätzliche Anliegen beibehalten. Sie unterstützt zwar die Streichung von Artikel 6 Absatz 4, möchte dafür aber einen neuen Artikel 8a einfügen, der die Möglichkeit vorsieht, die Lohnkosten von Sportclubs zu begrenzen. Wie gesagt, empfiehlt Ihnen die Mehrheit unserer Kommission, dem Nationalrat zu folgen und dieses Anliegen fallenzulassen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 5 zu 3 Stimmen angenommen.

Es ist schon vom Grundsatz her fragwürdig, dass für eine einzelne Branche faktisch eine Spezialnorm geschaffen werden soll. Insbesondere beim Kartellgesetz mit seinem sehr starken Abstraktionsgrad wirkt dies befremdlich. Denn es ist kaum opportun, für jede einzelne Berufsgruppe eine separate Bestimmung vorzusehen. Zudem ist es absehbar, dass dieses Anliegen im Nationalrat auch mit angepasster Formulierung chancenlos bleiben dürfte.