Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-09-08
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-09-08
Wortprotokoll
Wir alle wissen: Stabile Banken sind kein Selbstzweck. Sie sind für die Stabilität unserer Wirtschaft, für die Sicherheit von Arbeitsplätzen und für das Vertrauen in unser Finanzsystem entscheidend. Die Finanzkrise von 2008 und der Kollaps der CS haben uns gezeigt, was es bedeutet, wenn systemrelevante Banken ins Straucheln geraten. Deshalb ist es zentral, dass die Banken über genügend verlustabsorbierendes Kapital verfügen.
Die Too-big-to-fail-Instrumente leisten dazu einen Beitrag. Sie sollen die Banken resilienter machen, damit im Krisenfall nicht der Staat, nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einspringen müssen.
Damit diese Instrumente in der Schweiz einfacher ausgegeben werden können, hat das Parlament in den vergangenen Jahren steuerliche Ausnahmen geschaffen. Konkret geht es um die Verrechnungssteuer und um die Emissionsabgabe. Normalerweise würden Zinsen aus solchen Anleihen der Verrechnungssteuer unterliegen. Doch um diese Anleihen auch für ausländische Investorinnen und Investoren, denen eine Rückforderung über ein Doppelbesteuerungsabkommen zu aufwendig ist, möglichst attraktiv zu gestalten, wurden sie von der Verrechnungssteuer ausgenommen - ein Zugeständnis, um sicherzustellen, dass Banken genügend Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber finden.
Unterdessen ist dieses Steuergeschenk an die Banken aber politisch deutlich brisanter. Die Mehrheit dieses Rates wollte die Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen und einen Teil der Stempelabgabe ganz abschaffen. Erst vor drei Jahren hat sich die Bevölkerung aber deutlich für die Beibehaltung der Verrechnungssteuer ausgesprochen, und zwar zu Recht, weil der Sicherungszweck zu wichtig und die Ausfälle für die öffentliche Hand viel zu gross gewesen wären.
Die Ausnahme für die Too-big-to-fail-Instrumente, über die wir heute diskutieren, gab es aber schon vor der Volksabstimmung. Das Parlament hat sie immer wieder befristet verlängert. Es ist also nicht eine neue Idee, ein neuer Versuch zur Abschaffung der Verrechnungssteuer. Es ist kein neues "Salamirädli", wie Kollegin Badran sagen würde, sondern es wird immer noch auf dem gleichen Stück Salami von 2013 herumgekaut.
Sollen UBS und Co. auch künftig von diesen Steuervorteilen profitieren, wenn dafür die Stabilität des Finanzsystems gestärkt werden kann? Wir sehen diese Frage nicht isoliert. Sie gehört in die Gesamtsicht der Bankenregulierung. Je nachdem, wie hoch die Eigenmittelvorgaben ausfallen werden, muss und kann die Weiterführung der steuerlichen Ausnahme anders beurteilt werden. Dass es zusätzliche Vorgaben braucht, ist aus Sicht der Grünen klar: Der Aufbau von Eigenmitteln bei systemrelevanten Banken ist definitiv notwendig.
Die Verlängerung dieser Ausnahme heute ist politisch unschön. Aber sie ist notwendig, um die Legitimation dieser Steuerausnahme im Gesamtkontext zu diskutieren. Es ist kein Präjudiz, dass wir die Ausnahme bei der Verrechnungssteuer gutheissen. Aber es gibt uns etwas Zeit, alles in Ruhe zusammenzubringen.
Der Sistierungsantrag geht in die gleiche Richtung. Die Verordnungsänderung wird in den relevanten Fragen bereits [PAGE 1324] Antworten liefern. Deshalb wird es dann möglich sein, eine allfällige Weiterführung dieser Ausnahme in Kenntnis der neuen Ausgangslage zu diskutieren. Deshalb unterstützen wir die Minderheit Wermuth.