AB 360667
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-09
Wortprotokoll
Mit meiner Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Grundlagen zu schaffen, um eine Deklarationspflicht für PFAS zu ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind sowie ihre Umsetzung wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach ist.
Wir wissen es mittlerweile bestens: PFAS sind aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in Tausenden Alltagsprodukten enthalten, von Outdoorbekleidung über Kochgeschirr bis hin zu Kosmetika und elektronischen Geräten. Aber nicht nur das: Sie sind darüber hinaus auch von massgebender Bedeutung für die Energiewende. So sind zum Beispiel viele PFAS Teil verschiedener Technologien zur Gewinnung erneuerbarer Energien, insbesondere von Wind- und Solarenergie. Sie sind aber auch in Wärmepumpen enthalten, die als Ersatz für fossile Gebäudeheizungen dienen. Schwierig ist, dass laut Wissenschaft zahlreiche PFAS persistent und akkumulierbar sein dürften, und dies mit zum Teil besorgniserregenden Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Ebenfalls bekannt ist, dass ihre Entfernung aus Umwelt und Trinkwasser technisch aufwendig und teuer ist. Dies ist die wohl unbestrittene Ausgangslage.
Was mich umtreibt, ist der Umstand, dass trotz dieser Risiken in der Schweiz derzeit eine systematische Informationsgrundlage für Käuferinnen und Käufer sowie Anwenderinnen und Anwender von PFAS-haltigen Produkten fehlt. Hier setzt meine Motion an. Eine Deklarationspflicht schafft Transparenz und befähigt die Betroffenen zu informierten Kauf- und Nutzungsentscheidungen. Sie stellt einen pragmatischen Schritt zur Risikominimierung dar, ohne - dies ist mir besonders wichtig - Verbote zu erlassen. Ein erwünschter Nebeneffekt einer solchen Deklarationspflicht ist zudem, dass gleichzeitig erste Anreize für Hersteller entstehen, wo möglich auf PFAS-freie Alternativen umzustellen. Mit dieser Regelung übernimmt die Schweiz im Umgang mit einer besorgniserregenden Stoffgruppe Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
Aber wie gesagt sind PFAS in vielen Produkten verarbeitet und zum Teil nur in geringen Mengen vorhanden. Deshalb muss auf eine verhältnismässige Umsetzung geachtet werden. Die Umsetzung muss wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach sein. Neben der Umsetzbarkeit gehören weitere Voraussetzungen wie die Definierbarkeit oder die völkerrechtliche Kompatibilität dazu, wie dies auch in der Motion 20.4267 gefordert worden ist.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass der Bundesrat die Ablehnung der Motion empfiehlt. Denn man sollte doch meinen, es sei auch dem Bundesrat ein Anliegen, dass die Bevölkerung selbstverantwortlich Kauf- und Anwendungsentscheide treffen kann. Dies kann sie aber nur, wenn sie auch weiss, was in den Produkten enthalten ist. Der Bundesrat stellt sich nun aber auf den Standpunkt, es seien diesbezüglich bereits verschiedene regulatorische Massnahmen umgesetzt worden. Er verweist diesbezüglich in erster Linie auf das Schweizer Chemikalienrecht und verkennt, dass dies angesichts der breiten Palette an PFAS-haltigen Produkten zu kurz greift. Die Herausforderung besteht vor allem bei Gegenständen. Ich verweise auf den Import von Gebrauchsgütern, zum Beispiel von Textilien, Spielzeug, Elektrobikes, Laptops oder von Mobiltelefonen, um nur einige zu nennen. Hier ist aktuell der Wissensstand darüber, welche fluororganischen Stoffe zu welchem Zweck in welchen Mengen verbaut worden sind, sehr gering bis gar nicht vorhanden.
Eine weitergehende Deklarationspflicht würde gemäss Bundesrat weitere technische Handelshemmnisse generieren. Er verweist dabei auf den Warenverkehr mit der EU. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Motionstext bewusst verlangt, dass bei der Umsetzung auf die Völkerrechtskonformität und auf einen geringen Aufwand für die Administration zu achten sei. Damit könnten die Anliegen des Bundesrates ohne Weiteres aufgenommen werden, ohne berechtigte Anliegen einfach vom Tisch zu wischen, wie der Bundesrat selbst zugesteht. Genau wegen der Komplexität geht es vorerst nur um Grundlagenarbeiten - man lese den Motionstext bitte genau; es geht nur, aber immerhin, darum -, um später eine Deklaration zu ermöglichen.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen.