Lexipedia

Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-09-15

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Zum Antrag Grobet zu Artikel 36 Litera a: Wenn es sich bei der Nationalbank um eine normale Aktiengesellschaft handeln würde, könnte man sagen, dass es aus Gründen der Corporate Governance nachvollziehbar sei, dass man die Rechte der Aktionäre stärken wolle. Uns lagen in der Kommission über die Frage im Falle der Nationalbank keine entsprechenden Anträge vor, aber wir haben uns kurz über die Problematik der Besoldung des Direktoriums und des Bankrates unterhalten. Da die Nationalbank eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft ist, sollen - das ist im Rahmen der Kommissionsberatungen einmal mehr versichert worden - auch hier die entsprechenden Salarierungen gemäss den Richtlinien vorgenommen werden, die der Bund für diese Besoldung auch in den Anstalten und in den vom Bund beherrschten Aktiengesellschaften erstellt hat. Von daher herrschte, ohne dass wir in der Kommission darüber abgestimmt haben, eigentlich die Meinung, dass dieses Regime mit den Richtlinien absolut genügend sei.