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Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2025-09-09

Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-09

Wortprotokoll

Ich vertrete hier ein Anliegen, das gemäss der klaren Mehrheit des Nationalrates und in Ihrer Kommission unbestritten ist. Es geht dabei um eine schengenweite Entwicklung zur Digitalisierung der Visumverfahren. Dieser Entwicklung möchte sich die Schweiz anschliessen, im Speziellen aus administrativen Überlegungen, aber auch aus sicherheitspolitischen Gründen. Ihre Kommission sieht in der Anbindung an die EU-Plattform einen grossen Mehrwert, weshalb sie die Vorlage unterstützt. Ich werde deshalb die Details in der Eintretensdebatte kurz erläutern. In der Kommission war ja lediglich das Eintreten umstritten. Die Minderheit Schwander wird dann ihre Argumente vorbringen.

Am 13.[NB]November 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU verabschiedet. Der Nationalrat hat die Vorlage am 17.[NB]Juni ohne Änderungen mit 126 zu 59 Stimmen angenommen. Worum geht es bei dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und der EU-Plattform zur Digitalisierung der Visumverfahren, welcher sich die Schweiz anschliessen möchte? Es ist eine Plattform, die denjenigen Personen zur Verfügung steht, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum oder ein Flughafentransitvisum beantragen. Innerhalb der EU ist geplant, die Plattform im Jahr 2028 in Betrieb zu nehmen. Die Schengen-Staaten haben dann sieben Jahre Zeit, sich an die Plattform anzubinden. Die Schweiz plant die Anbindung frühestens 2030. Die EU-Verordnung wurde durch den Bundesrat bereits am 13.[NB]November 2023 notifiziert. Am 8.[NB]Dezember 2023 hat er sie unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.

Nun zu den Elementen dieser Verordnung, die unter anderem Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz erfordern: Mit der Inbetriebnahme der EU-Plattform besteht eine grundsätzliche Pflicht, Visumanträge für den kurzfristigen Aufenthalt über die EU-Plattform einzureichen. Es gibt Ausnahmen von dieser Pflicht. Ausnahmen betreffen unter anderem Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von EU/EFTA-Angehörigen sind, und das diplomatische Personal. Die Ausnahmen werden auf Verordnungsstufe präzisiert.

Auch zu erwähnen ist - ich tue das gleich zu Beginn -, dass es Ausnahmen gibt, beispielsweise wenn die Nutzung der Plattform aufgrund irgendeines technischen Problems oder irgendeines nicht beeinflussbaren Ereignisses kurzfristig nicht möglich ist. Auch humanitäre Gründe können dabei eine Rolle spielen. Dann kann auf die Nutzung der digitalen Plattform verzichtet werden. Visumanträge können dann auf andere Weise, also analog, nicht digital, gestellt werden. Diese Ausnahmen wird der Bundesrat ebenfalls auf Verordnungsstufe festhalten. Dazu werden die Kommissionen wieder konsultiert werden. Auf dieser Konsultation und Information hat man in Ihrer Kommission bestanden.

Ich komme nun zum Ablauf zur Einreichung der Visumanträge auf der digitalen Plattform. Dieser gestaltet sich so: Visumanträge werden über die Plattform eingereicht, dann erfolgt eine Vorprüfung, die automatisiert ist. Danach werden sie in unser nationales Visumsystem heruntergeladen. Dort werden sie überprüft und dann, wenn der Entscheid vorliegt, auf die EU-Plattform hochgeladen. Danach werden die Antragstellenden informiert und können ihr digitales Visum herunterladen. Rein praktisch heisst das, es wird keine Vignette mehr in den Pass hineingeklebt. Es wird die Visa nur noch in digitaler Form geben.

Zu Ihrer Information: Obwohl die EU-Plattform lediglich für Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte benutzt werden kann, beabsichtigt das SEM, künftig auch die Visa für einen längerfristigen Aufenthalt digital auszustellen. Deshalb werden auch technische Lösungen dafür geprüft. Auch darüber wird dann wieder informiert.

Die EU-Plattform ist insgesamt für die Antragstellenden wie auch für die zuständigen Behörden, natürlich auch für die unsrigen, ein sehr nützliches Instrument, welches die Prozesse für alle Akteure wesentlich vereinfacht und die Sicherheit im Schengen-Raum, also auch für die Schweiz, erhöht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass gewisse Dritte, zum Beispiel Universitäten, die Gültigkeit eines bestimmten Visums über die EU-Plattform prüfen können. Dank der Visa-Digitalisierung soll das Risiko von Betrug und Fälschung verringert und der Prozess erleichtert werden. Das Fälschen wird also schwieriger.

In der Vorlage sind zwei Bestimmungen enthalten, die aufgrund einer früheren Konsultation bereits jetzt angewendet werden. Sie betreffen das Austrittsabkommen zwischen der EU und Grossbritannien. Erstens wurde der Geltungsbereich des Visumkodexes präzisiert, indem, wie im Austrittsabkommen vorgesehen, auch die Aufenthaltsrechte von Drittstaatsangehörigen sowie von Familienangehörigen von britischen Staatsbürgern vorgesehen sind. Zweitens wurde festgehalten, dass Personen mit einem britischen Aufenthaltstitel für den Flughafentransit weiterhin kein Visum brauchen.

Die Übernahme dieser Weiterentwicklung erfordert Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Sie sehen diese in den vorliegenden Unterlagen. Inhalt und Zweck der EU-Plattform sowie die obligatorische Nutzung sind im Entwurf in Artikel 109abis festgehalten, die Zugriffsrechte der Behörden und der beauftragten Dritten in Artikel 109ater, der Datenfluss zwischen der EU-Plattform und dem nationalen Visumsystem in Artikel 109b, die Kontrolle der Reisedokumente und der Identität in Artikel 102bbis und die Verwendung der in den Reisedokumenten enthaltenen Daten in Artikel 102c. Artikel 120d zu den Sanktionen bei einem Missbrauch von Daten wurde ergänzt. Gemäss Artikel 109abis Absatz 5 soll der Bundesrat insbesondere Bestimmungen über die elektronische Eingabe und Zustellung des Entscheids erlassen können, die vom Verwaltungsverfahrensgesetz abweichen. [PAGE 760]

Eine Minderheit der Kommission, die Minderheit Schwander, beantragt Ihnen, nicht einzutreten, weil sie bei der Digitalisierung ein grundsätzliches Problem sieht. Man bereite sich allgemein, so wird argumentiert, zu wenig auf den Fall vor, dass ein System länger als vier Wochen ausfallen könnte. Mit den Cyberangriffen sei dies nicht unwahrscheinlich. Es brauche parallel zur Digitalisierung auch alternative physische Verfahren, sonst mache man sich als Gesellschaft verletzlich. Wie gesagt, die Kommission vertritt die Haltung, dass diese Bedenken in der Vorlage adressiert sind. Die Minderheit argumentiert hingegen, die Vorlage blende diese Fragen aus. Der Minderheitssprecher wird Ihnen dies nachher selbst erläutern.

Die Kommission beantragt Ihnen analog zum Nationalrat Eintreten. Der Beschluss wurde mit 11 zu 2 Stimmen gefasst. Die Kommission sieht in der Anbindung des nationalen Visumsystems an das EU-Visumsystem aus administrativer und sicherheitspolitischer Warte einen klaren Mehrwert.

Ich bitte Sie folglich namens der Mehrheit Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.