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AB 360904

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-09

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 7.[NB]April 2025 über die Motion 25.3422 aus dem Ständerat debattiert. Es geht dabei mit Verweis auf Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes darum, über die Vorbildfunktion des Bundes den Einsatz nachhaltiger Baustoffe zu stärken. Im Zuge dessen wurde aus der Mitte der Kommission der Antrag für die Einreichung einer gleichlautenden Motion Ihrer UREK-N eingereicht. Dieser Antrag wurde mit 15 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Bereits in der Sommersession 2025 hat der Ständerat die gleichlautende Motion der UREK-S angenommen.

Worum geht es bei der vorliegenden Kommissionsmotion? In Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes haben wir klar festgehalten, dass der Bund und die Kantone bei der Umsetzung des Netto-null-Ziels eine Vorbildfunktion innehaben sollen. Aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission geht dies nun aber nur zögerlich voran. Dies ist angesichts des Potenzials bei den öffentlichen Beschaffungen ausserordentlich bedauerlich. Denn aus der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 24.4041 der Sprechenden ergibt sich, dass das Volumen der öffentlichen Beschaffungen jährlich etwa 41 Milliarden Franken beträgt, was etwa 6 Prozent des BIP der Schweiz entspricht. Gestützt darauf erscheint es angemessen, nachdrücklich darauf hinzuweisen, wie wichtig ein speditives Vorgehen bei der Umsetzung dieser Vorbildfunktion ist, da diese für die Erreichung der Klimaziele ein entsprechend grosser Hebel ist.

Zwar ist es erfreulich, dass gemäss Vergabemonitor bereits in 35 Prozent aller Ausschreibungen Kriterien zur Nachhaltigkeit definiert werden. Diese Entwicklung ist zweifelsfrei positiv. In der Praxis zeigt sich aber, dass die angewandten Kriterien oftmals nicht ausreichen, damit nachhaltige Baustoffe den Zuschlag erhalten. Die Nachhaltigkeitskriterien wie z.[NB]B. CO2-Emissionen machen vielfach nur wenige Prozente in der Gesamtwertung einer Offerte aus. Hier soll nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission angesetzt werden. Dies hilft nicht nur, dass die öffentliche Hand ihre Klimaziele erreicht, sondern es hilft auch den Unternehmungen. Es sollen Leitmärkte für nachhaltig produzierte Baustoffe entstehen. Denn wenn Schweizer Hersteller ihre Produktion nachhaltiger gestalten - z.[NB]B. durch Elektrifizierung oder Wiederverwertung von Abfallprodukten oder wenn sie planen, dies zu tun -, ist dies regelmässig mit namhaften Investitionen verbunden. Aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission werden die nachhaltig produzierten Produkte in den öffentlichen Beschaffungen aber noch zu wenig berücksichtigt. Dies führt für Schweizer Unternehmen zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Unternehmen. Betroffen ist z.[NB]B. die Stahl- und Zementproduktion. Wir erinnern uns, dass wir erst letzthin notfallmässig eine entsprechende Unterstützung beschlossen haben.

Dabei war der Kommission wichtig: Es geht nicht um den Erlass eines neuen Gesetzes oder einer neuen Gesetzesbestimmung. Nein, die gesetzlichen Grundlagen sind einerseits Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes und andererseits Artikel 35j Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes. Es braucht also keine neuen Gesetze, sondern einfach eine konsequentere Umsetzung. Es geht um die entsprechenden Verordnungen. Dies ist das Ziel dieser Motion. Wir sagen damit auch: Eigentlich wollen wir lieber langfristige Rahmenbedingungen richtig setzen als Industriepolitik betreiben. Hinsichtlich der Baustoffe ist die Motion bewusst offen gefasst. Sie will nicht einzelne Baustoffe bevorzugen.

Erfreulich ist, dass der Bundesrat die Motion zur Annahme empfiehlt. Dies zeigt, dass der Bundesrat Nutzen und Handlungsbedarf gleich einschätzt wie die Mehrheit Ihrer Kommission.

Eine Minderheit Ihrer Kommission erachtet die Motion als überflüssig, da der gesetzliche Rahmen bereits gesetzt sei. Weiter wurde kritisiert, es würde damit nicht nur ein neues Zuschlagskriterium, sondern ein neues Eignungskriterium eingeführt, was zu Verlierern und Gewinnern führe. Es wurde die Befürchtung geäussert, dass einige Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden könnten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Bedenken nicht. Sie anerkennt zwar, dass im Motionstext steht, dass die Nachhaltigkeit unter anderem bei den Zulassungskriterien zu berücksichtigen ist. In der Diskussion in der Kommission war aber klar, dass es nicht darum geht, den Markt einzuschränken oder Eignungskriterien zu schaffen. Es sind Zuschlagskriterien. Auch die Aussagen vonseiten der Verwaltung haben dies bestätigt. Das Nachhaltigkeitskriterium soll nicht zum Ausschluss von Produkten führen, die den Kriterien nicht genügen.

Zusammenfassend bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.