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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2025-09-10

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft betreffend die Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe am 19.[NB]Februar 2025. Sie geht zurück auf die Motion Caroni 20.4465, "Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe". Am 2.[NB]Juni 2025 verabschiedete der Ständerat den Entwurf ohne inhaltliche Änderungen. Die Kommission für Rechtsfragen beriet die vom Bundesrat vorgesehenen und vom Ständerat bestätigten Änderungen am 28.[NB]August 2025. Es ging dabei um vier Änderungsvorschläge.

Der Bundesrat sieht eine erstmalige Überprüfung der Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe neu nach 17 statt nach 15 Jahren vor. Überdies sieht der Bundesrat vor, das Verhältnis von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung dahin gehend neu zu regeln, dass nun nach 25 Jahren lebenslanger Freiheitsstrafe die weitere Verbüssung der Strafe in einer Verwahrungseinrichtung möglich ist. Ausserdem soll die ausserordentliche bedingte Entlassung abgeschafft werden. Das geltende Recht erlaubt es, eine Person im Vollzug einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausnahmsweise bereits nach zehn Jahren bedingt zu entlassen, wenn ausserordentliche Umstände dies rechtfertigen. Da diese Regelung nie angewendet wurde, soll sie gestrichen werden.

In der Vernehmlassung wurde darauf hingewiesen, dass im geltenden Recht keine Regelung betreffend Arbeitsexternat für Täter mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe besteht. Der Entwurf sieht nun vor, dass solche Täter zum Arbeitsexternat zugelassen werden können, wenn sie 13 Jahre der lebenslangen Freiheitsstrafe verbüsst haben.

Gemäss Bundesrat geht es nicht darum, eine Sicherheitslücke zu schliessen, sondern darum, einige bis anhin offene Punkte zu klären. In jedem Fall wird ein Fachgremium prüfen, ob die betroffene Person in den bedingten Vollzug übertreten kann, ohne die Sicherheit zu gefährden.

Die Kommission trat mit 16 zu 8 Stimmen auf die Vorlage ein. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab und argumentiert, dass diese Reform aus Sicht der Sicherheit und der Prävention nicht erforderlich sei und nur rechtliche Probleme bei der Anwendung mit sich bringe. Sie sei nicht sinnvoll und bringe keine konkreten Verbesserungen, zum Beispiel in Bezug auf Gewalt gegen Frauen oder auf die Zahl von Gewaltdelikten in der Schweiz.

Vor allem die Ergänzung einer Übergangsbestimmung führte zu Diskussionen. Die Mehrheit war der Meinung, dass man in einem Punkt nicht dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates folgen sollte. Die heute vorliegenden Änderungen würden bedeuten, dass die bedingte Entlassung auch auf Personen anwendbar wäre, die unter altem Recht verurteilt wurden und heute einsitzen. Die Voten gingen in die Richtung, dass die Regeln nicht während des Spiels geändert werden sollten. Die Mehrheit ist sich auf der einen Seite durchaus bewusst, dass man auch die Stimmung der Bevölkerung, der Gesellschaft aufnehmen muss, die bei Tötungsdelikten schärfere Strafen verlangt. Auf der anderen Seite gebe es aber auch Menschenrechte, die einzuhalten seien. Es sei in der Verantwortung der Politik, bei Entscheidungen beide Aspekte zu berücksichtigen. Ziel des Strafvollzugs sollte sein, Täterinnen und Täter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Diese Resozialisierung wird umso schwieriger, je später sie erfolgt. Darum kann sich[NB]der[NB]Bundesrat[NB]der beantragten Übergangsbestimmung anschliessen. Die Änderung wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Die Minderheit möchte dem Ständerat folgen und dessen Beschluss zustimmen, dass die Änderung für alle gilt. Es gehe um Menschen, die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden seien, weil sie allerschwerste Straftaten verübt hätten. Es gehe auch um die Opfergenugtuung. Das sei wichtig, weil wir in der Schweiz den Opferschutz immer noch ziemlich vernachlässigten. Es würden keine Spielregeln geändert, sondern nur notwendige Anpassungen gemacht. Bei den wenigen Fällen, die betroffen seien, brauche es strikte Regeln zur Durchsetzung, und es sei ein klares Zeichen zu setzen.

Die Gesamtvorlage wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Und so bitte ich Sie im Namen der Kommission, der Vorlage zuzustimmen und immer der Kommissionsmehrheit zu folgen.