Friedli Esther · Ständerat · 2025-09-10
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-10
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative wurde im Mai dieses Jahres eingebracht und verlangt, dass die Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigungen von heute 18 auf 24 Monate ausgeweitet werden kann. Mit der Kurzarbeitsentschädigung verfügt die Schweiz über ein Instrument, um vorübergehende Beschäftigungseinbrüche über die Arbeitslosenversicherung auszugleichen und Arbeitsplätze erhalten zu können. Es dient vor allem dazu, eine gesamtwirtschaftliche Krisensituation zu überbrücken. Ich unterstütze dieses Instrument, es ist für die Wirtschaft sehr wichtig.
Mit der vorliegenden Initiative geht es jedoch nicht um das Thema, ob man für oder gegen Kurzarbeit ist, sondern darum, wie lange diese bezogen werden kann. Aktuell kann eine Unternehmung bis zu 18 Monate bzw. eineinhalb Jahre lang Kurzarbeit beziehen. Die Initiative möchte dies nun auf zwei Jahre ausdehnen, dies vor dem Hintergrund, dass einige Unternehmen wegen schlechter Auftragslage, namentlich im Export nach Deutschland und China, bereits seit über einem Jahr Kurzarbeitsentschädigungen beziehen. Seit einigen Wochen kommt nun noch die Herausforderung der hohen Zölle mit den USA dazu. Es stellt sich nun die Frage, ob man vor diesem Hintergrund die Kurzarbeitsbezugsdauer ausdehnen sollte oder nicht.
Als wir diese Vorlage im Juni in der Kommission berieten, war für mich klar, dass ich diese Verlängerung nicht unterstütze, daher meine Minderheit. Denn zur Kurzarbeit und deren Auswirkungen gibt es zur Schweiz, aber auch zum internationalen Kontext, einige Literatur, und diese besagt, dass mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch Kurzarbeit neben unbestreitbaren Vorteilen auch erhebliche unerwünschte Folge- und Nebenwirkungen einhergehen können. So können die Unternehmen, die Kurzarbeitsentschädigungen beziehen, Arbeitnehmende über längere Zeit an sich binden, ohne sie voll zu beschäftigen. Die Betroffenen werden so dem Arbeitsmarkt entzogen, sie verlieren über die Zeit ihr Humankapital, und die notwendige Reallokation von Arbeitskräften kann verzögert werden. Zudem gibt es auch ein gewisses Potenzial von Missbrauch, das haben wir gerade während der Corona-Pandemie gesehen.
In der Diskussion um die Verlängerung der Kurzarbeit wird immer wieder die Situation in der Finanzkrise im Jahr 2009 erwähnt, als man die Möglichkeit einer solchen Verlängerung nutzte. Doch die Situation damals war etwas anders. Das BIP brach um 2,1 Prozent ein, die Arbeitslosenquote betrug 5,5 Prozent. Heute sind wir nicht oder noch nicht in einer vergleichbaren Situation. Wir gehen nach wie vor von einem BIP-Wachstum aus. Vor einigen Tagen wurden die neuesten Arbeitslosenzahlen und -quoten des Monats August veröffentlicht. Die Arbeitslosenquote beträgt aktuell 2,8 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass der Schweizer Arbeitsmarkt nach wie vor robust und fähig ist, Arbeitskräfte zu absorbieren.
Der Arbeitsmarkt ist aber auch dynamisch. Es gibt viele Ein- und Austritte, und nach wie vor melden viele Unternehmen einen sogenannten Fachkräftemangel. Zudem stellt sich auch die Frage der allgemeinen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer zu langen Bezugsdauer von Kurzarbeit. Auch hier zeigt ausländische und inländische Literatur zu den vergangenen Krisen, dass es umso eher zu Entlassungen kommt, je länger ein Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung bezieht - dies umso mehr, wenn die Kurzarbeitsentschädigung bei einem Aufschwung nicht zurückgefahren wird. Wenn also die Kurzarbeitsentschädigung in einer Aufschwungphase anhält, kann sie einen notwendigen Strukturwandel verhindern, und es kommt dann trotzdem zu Entlassungen. Daher muss das Instrument der Kurzarbeit gezielt und begrenzt eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund stehe ich einer Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeit auf bis zu zwei Jahre als gesamtwirtschaftliches Instrument nach wie vor kritisch gegenüber. Doch manchmal gibt es auch die Realpolitik, und diese hat unser Land seit Anfang August sehr stark im Griff. Wir sind plötzlich mit hohen Zöllen für Exporte in die USA konfrontiert. Die Auswirkungen dieser Zölle kennen wir aktuell noch nicht. Wir wissen nicht, wie lange sie gelten werden und welche mittel- und längerfristigen Auswirkungen sie für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Schweiz haben werden. Die USA sind einer unserer wichtigsten Exportmärkte. Bis jetzt ist der Arbeitsmarkt stabil, die Arbeitslosigkeit tief, die meisten der betroffenen Unternehmen sind agil. Doch wir wissen nicht, wohin die Reise führt. So sehe ich, dass einige Unternehmen vor ganz neuen Herausforderungen stehen und etwas mehr Zeit brauchen, um sich neu zu orientieren.
Die vorliegende Initiative sieht zudem vor, dass man die Gesetzesänderungen bis Ende 2028 befristet, also für die Zeit, in der die Unternehmen mit diesen hohen Zöllen und Unsicherheiten auf dem internationalen Markt konfrontiert sind. Vor diesem Hintergrund ziehe ich meine Minderheit - in Absprache mit den anderen Unterzeichnern - zurück, und wir verlangen auch keine Abstimmung.
Ich möchte aber zum Schluss an dieser Stelle gerne noch Folgendes festhalten: Anstatt den Sozialstaat auszubauen - was diese Vorlage eigentlich bedeutet -, sollten wir nun sofort Arbeiten an die Hand nehmen, mit denen wir die Unternehmen entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wir sollten ihnen Rahmenbedingungen geben, mit denen sie sich auf dem internationalen Markt behaupten können. Das Aushandeln und Abschliessen von Freihandelsverträgen ist sicher eines der zentralen Elemente. Aber wir sind auch im Inland gefordert. In diesem Bereich, also im Abbau von Hürden für die Unternehmen, sollte die Politik nun als Erstes Massnahmen ergreifen. Sie sollte nicht noch mehr den Sozialstaat ausbauen.