Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-09-10
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-10
Wortprotokoll
Vorab zu meinem Interesse an diesem Thema - es geht nicht um meine Interessenbindung, sondern um mein Interesse an diesem Thema, was mir noch wichtig zu sein scheint. Warum? 2004 kam ich neu ins Parlament. Bevor ich ins Parlament kam, hatte ich mich persönlich mit der EU als Friedensprojekt befasst. 2004 kam ich ins Parlament, und dann kam die grosse Botschaft zu den Bilateralen II mit dem Schengen/Dublin-Abkommen. Ich las sie im Hinblick auf das EU-Friedensprojekt mit Interesse. Darin tauchte immer wieder auf: Wir schaffen einen Raum der Freiheit und der Sicherheit. Das inspirierte mich natürlich. Ich las dann dieses Assoziierungsabkommen, diese knapp 500 Seiten und knapp 2000 Seiten Zusatzprotokolle, sehr intensiv. Ich suchte immer wieder den Raum der Freiheit und der Sicherheit, fand ihn aber nie. Sie können sich noch an die gestrige Diskussion über Schengen/Dublin erinnern: Der Raum ist, glaube ich, bis heute noch nicht gefunden worden. Das berührte mich, und das bewog mich damals auch, bei der Volksabstimmung im Mai 2005 die Contra-Position einzunehmen. Ich hatte auch die Gelegenheit, die Kampagne zu leiten. Das Thema beschäftigte mich also von Beginn weg.
Eine letzte Vorbemerkung dazu, was mich insbesondere beschäftigte: die Ungereimtheiten in all diesen Vorlagen und bei all diesen Anpassungen bezüglich der Kosten und der Frage, was zwingend ist und was nicht zwingend ist. Ich habe gestern versucht darzulegen, dass ich immer noch versuche herauszufinden, was mit diesem Abkommen ist. Das ist mein Interesse bei dieser Frage.
Es geht in meiner Motion um die Veröffentlichung der Anhänge zu etwas, das der Bundesrat schon veröffentlicht hat, nämlich den EJPD-Antrag von 2004, in dem die Unterstellung des Schengen/Dublin-Abkommens unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum gefordert wurde. Aus persönlichem Interesse und letztlich auch aus Sicht der Transparenz, aus Sicht der Glaubwürdigkeit und aus Sicht der Wahrheitssuche möchte ich, dass diese Anhänge veröffentlicht werden. Sie, Herr Bundeskanzler, sagen zu Recht bzw. der Bundesrat schreibt in der Stellungnahme: "Die Verhandlungen des Bundesrates und das Mitberichtsverfahren nach Artikel 15 [RVOG] sind nicht öffentlich." Für mich ist sonnenklar: [PAGE 803] Sie sind nicht öffentlich. Das heisst auch, dass das, was der Bundesrat schon veröffentlicht hat, nicht öffentlich ist. Weiter steht: "Die bereits erfolgte Veröffentlichung des Berichts und weiterer Unterlagen bewegte sich nach Auffassung des Bundesrates im Rahmen des rechtlichen Ermessens." Da bin ich entschieden anderer Meinung. Die Formulierung "Die Verhandlungen des Bundesrates und das Mitberichtsverfahren nach Artikel 15 sind nicht öffentlich" ist eine absolute und keine grundsätzliche Formulierung. Sie, Herr Bundeskanzler, haben bzw. der Bundesrat hat gegen das Recht verstossen. Entweder ist etwas öffentlich, oder es ist nicht öffentlich.
Ich bin einverstanden, dass bei dieser Regelung gilt, dass es nicht öffentlich ist. Aber der Bundesrat hat einen Teil veröffentlicht. Das kann ich nicht nachvollziehen, ich finde keinen entsprechenden Artikel. Ich habe es gesagt: Es geht hier um Transparenz. Wenn Sie schon etwas entgegen dem Gesetz veröffentlichen, dann sollte der Transparenz halber alles, auch die Anhänge, veröffentlicht werden, damit ich den ersten Teil verstehen kann. Sonst stiften Sie Verwirrung. Man könnte es anders auslegen und sagen: Sie veröffentlichen nach Belieben das, was Ihnen gerade passt. Das, was Ihnen nicht passt, veröffentlichen Sie nicht. Diese Gratwanderung darf angesichts dieses Gesetzesartikels meines Erachtens nicht gemacht werden.
Der Transparenz halber: Wenn Sie schon das Gesetz nicht einhalten oder der Bundesrat das Gesetz nicht einhält, dann bitte ich um völlige Transparenz. Damit hängt auch die Glaubwürdigkeit zusammen. Warum veröffentlichen Sie gerade diesen Teil und den Anhang nicht? Wir wissen ja alle, dass die Anhänge sehr wichtig sind, um eine Vorlage zu diskutieren. Sie sind sehr wichtig. Unter Umständen sind sie noch wichtiger als der Bericht selbst.
Es gibt meines Erachtens aus Sicht der Transparenz und der Glaubwürdigkeit keine Gründe, die Anhänge nicht zu veröffentlichen. Wenn ich die öffentliche Diskussion höre und sehe, was so alles diskutiert worden ist, muss ich vor allem sagen: Es geht auch um die Wahrheitssuche. Die Öffentlichkeit soll auch erfahren, was in diesen Anhängen steht. Warum werden diese nicht veröffentlicht? Das werden Sie, Herr Bundeskanzler, dann sicher erklären, und ich sehe dann, ob Sie mich oder unseren Rat überzeugen können oder nicht.
Wenn ich das Gesetz lese, schliesse ich daraus: Die Formulierung lässt keinen Ermessensspielraum zu, ansonsten hätte ich alle Vorlesungen in der Jurisprudenz, die ich vor über vierzig Jahren besucht hatte, irgendwie falsch verstanden.
Ich schliesse mit einem Zitat unseres Justizministers. Anlässlich der Mitgliederversammlung des Vereins Unser Recht hat Herr Bundesrat Beat Jans gesagt: "In einem Rechtsstaat ist die Ausübung von Macht an das Recht gebunden. Der Staat, also Regierung, Verwaltung oder die Gerichte, dürfen nicht einfach machen, was sie wollen. Sie müssen sich an die Gesetze halten, Gesetze gelten für alle. Das Recht bildet den Rahmen für jedes politische Handeln." Hier geht es auch um ein politisches Handeln, und das soll auch im Rahmen des Rechts geschehen.
Ich bitte Sie alle: Wenn der Bundesrat offenbar schon im Rahmen des rechtlichen Ermessens handelt, was meines Erachtens gegen das Gesetz ist, dann fordern wir ihn auf, beim Rest eben auch noch das rechtliche Ermessen anzuwenden und die Anhänge herauszugeben, dies im Sinne der Transparenz, der Glaubwürdigkeit und der Wahrheitssuche.