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preparatory:AB 361264

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10

Wortprotokoll

Sehr geehrter Herr Kollege Silberschmidt, ich habe eine Frage zu Artikel 112d in Entwurf 3 des Bundesrates. Dort ist eine Massnahme Ihrer Schuldenbremse beschrieben: Wenn der AHV-Ausgleichsfonds unter 90 Prozent sinkt und dauernd darunter bleiben sollte, soll der Bundesrat das Rentenalter um ein halbes Jahr erhöhen. Wie sähe die praktische Umsetzung davon aus? Es kann ja sein, dass der AHV-Ausgleichsfonds unter 90 Prozent fällt, aber infolge Anlageerträgen drei Jahre später wieder höher ist. In der Zwischenzeit wurde das Rentenalter, gemäss Ihrem Vorschlag, jedoch schon angehoben. Darf ich dann bei Erreichen des ordentlichen Referenzalters trotzdem in Pension gehen, oder muss ich dann ein halbes Jahr länger arbeiten?