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preparatory:AB 361274

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-10

Wortprotokoll

Vielen Dank für Ihre Frage, Kollege Rechsteiner. Es ist so, dass der Mechanismus ausgelöst wird, wenn der AHV-Ausgleichsfonds unter 90 Prozent fällt. Und wenn es der AHV dann wieder besser geht und der Ausgleichsfonds über 90 oder über 100 Prozent aufweist, dann haben wir die Möglichkeit, beispielsweise Massnahmen gegen tiefe Renten zu ergreifen. Wir könnten Rentenverbesserungen beschliessen; wir könnten aber auch wieder die Steuern oder das Rentenalter senken. Wir sind also flexibel, wenn es der AHV wieder gutgeht.

Es geht um eine Absicherung nach unten, damit die AHV, sobald der Fonds unter 90 Prozent fällt - heute sagt das Gesetz: unter 100 Prozent; wir gehen also schon weiter -, abgesichert ist. Wenn es der AHV besser geht, sind wir frei, das überschüssige Geld zu verteilen. Aber wir sollten zuerst einen Überschuss haben und nicht ein Defizit, bevor wir mit dem Verteilen beginnen.