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Germann Hannes · Ständerat · 2025-09-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-11

Wortprotokoll

Der Mehrheitssprecher hat es ausgeführt: Das Stimmenverhältnis im Nationalrat war mit 106 zu 79 Stimmen relativ knapp. Das zeigt, dass die Vorlage nicht ganz so unbestritten ist, wie es nun nach unseren Vorberatungen erscheinen mag. Mit der Motion soll erreicht werden, dass Taggelder auch dann bezahlt werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder durch Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, die die versicherte Person als Jugendlicher erlitten hat. Heute sind solche Fälle nicht von der Unfallversicherung gedeckt. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt aber selbstverständlich die Kosten der Heilung, also die medizinischen Kosten gemäss Krankenversicherungsgesetz. Für den Erwerbsausfall kommt der Arbeitgeber auf.

So gesehen gibt es eigentlich gar kein Problem. Wie in allen anderen Fällen auch, wird der Erwerbsausfall nur für die gesetzlich bzw. vertraglich vorgesehene Dauer ausgerichtet. Der Bundesrat hat in einem umfangreichen Bericht dargelegt, wieso er der Meinung ist, dass die Umsetzung der Motion wichtige Prinzipien des Versicherungsrechts verletzt. Darum wollte der Bundesrat die der Änderung zugrunde liegende Motion ursprünglich abschreiben lassen, was auch richtig und konsequent gewesen wäre.

Die Vorlage sieht nun im Wesentlichen die folgenden beiden Änderungen vor: Bei Artikel 8 UVG kommt neu Absatz 3 hinzu. Demgemäss sollen Rückfälle und Spätfolgen, die ein Versicherter infolge eines Unfalls erleidet, der nicht durch das UVG versichert war und vor dem 25.[NB]Lebensjahr passiert ist, als Nichtbetriebsunfall qualifiziert werden. Dann wird bei Artikel 16 noch Absatz 2bis eingefügt. Dieser sieht vor, dass die erwähnten Rückfälle einen Anspruch auf Taggelder begründen.

Man darf dem Bundesrat attestieren, die Motion pragmatisch umgesetzt zu haben. Gleichwohl ist es nach Ansicht der Minderheit ein falscher Weg, weil er für Ausnahmefälle wichtige Prinzipien des Versicherungsrechts aushebelt. Das sollten wir als verantwortungsbewusste Gesetzgeber nicht tun. Unsere Minderheit ersucht Sie darum, nicht auf die Vorlage einzutreten und, falls dies doch geschieht, die Vorlage abzulehnen.

Es handelt sich um eine Bagatellgesetzgebung. Ausgehend von einem Einzelfall hat man eine Regelung geschaffen, die in diesem spezifischen Fall besser gepasst hätte. Nun stehen wir aber vor einem Gesetzentwurf, der nicht nur neue Ungerechtigkeiten schafft, sondern auch unverhältnismässig umfangreiche versicherungstechnische Abklärungen notwendig macht.

Nun mögen Sie einwenden, dass der Anwendungsbereich dieser Gesetzesvorlage eher gering sei. Das alles kann stimmen, aber es gibt eben auch eine Missbrauchsgefahr. Sie ist vielleicht nicht besonders gross, aber wenn man einem Verdacht auf Missbrauch nachgehen müsste, wäre das möglicherweise mit umfangreichen Abklärungen verbunden. Wenn der Kausalitätsbeweis erbracht werden muss, ist das gewiss auch nicht einfach. Trotzdem verursacht diese Bagatellregelung auf beiden Seiten zusätzlichen Aufwand, weil es schwierig ist - gerade bei Menschen, die aus dem Ausland zugewandert sind -, abzuklären, was vor dem 25.[NB]Altersjahr allenfalls passiert ist, also abzuklären, ob Beschwerden eine Spätfolge eines Unfalls oder irgendeines Sturzes im Alter von zehn Jahren sind oder nicht. Sie merken: Das löst dann doch einen ziemlichen bürokratischen Aufwand aus.

Gemäss eigenen Angaben musste die Suva rund 700 Fälle zurückweisen, weil die betroffenen Personen zum Zeitpunkt des Unfalls nicht versichert waren. Rechnet man diesen Wert auf alle Unfallversicherten hoch, dürfte die Regelung rund 1400 Fälle betreffen. Sollte in diesen Fällen tatsächlich der Kausalitätsnachweis erbracht werden können, wäre mit Mehrkosten von 17 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.

Angesichts der jährlichen Gesamtkosten von 3,26 Milliarden Franken könnte man die Auswirkungen dieser Mehrkosten auf die gesamte Volkswirtschaft als gering einstufen. Ich persönlich habe allerdings grösste Bedenken betreffend den Abklärungsaufwand, der geleistet werden müsste. Die neue Regelung wäre selbstverständlich auch auf Personen anwendbar, die ihre Jugend im Ausland verbracht und dort allenfalls einen Unfall erlitten haben; ich habe darauf hingewiesen.

So sieht es unsere Minderheit wie die starke Minderheit im Nationalrat mit Vertreterinnen und Vertretern von der Mitte bis rechts. Dort sprach man von einer Scheinlösung und von einer Gesetzgebung, mit der die Grundlage des Versicherungsrechts verwässert würde.

Aus den gleichen Überlegungen plädiert meine Minderheit für Nichteintreten respektive für die Ablehnung der Vorlage.