Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-11
Wortprotokoll
Ich beginne gerade hinten bei Artikel 31 zur Frage der Richtigkeitsvermutung. Das war in den Beratungen ein Casus Belli und wurde sehr intensiv diskutiert. Mit der ersten Lösung des Ständerates war der Bundesrat nicht glücklich. In der Zwischenzeit wurde ein Kompromiss gefunden, und dieser Kompromiss ist eine praktikable Alternative zur Richtigkeitsvermutung. Das ist sinnvoll, denn die Richtigkeitsvermutung, so wie sie angedacht war, hätte schwerwiegende Probleme mit sich gebracht, daher unterstützt nun Ihre Kommission mehrheitlich auch den Kompromiss.
Ziel dieses Kompromissantrages zu Artikel 31 ist es, das Verhältnis zwischen dem Register und den Sorgfaltspflichten zu klären, um damit den Finanzintermediären und Beratern, die das Register konsultieren, Rechtssicherheit zu bieten. Zuhanden des Amtlichen Bulletins kann ich Ihnen sagen - die Frage wurde vorhin durch den Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion aufgeworfen -: Die Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz bleiben von dieser Bestimmung unberührt; es ist entscheidend, dass es hier keine Abkoppelung gibt. Gestern wurde ein Minderheitsantrag zu dieser Frage im Ständerat zurückgezogen, als ich sagte, dass der Bundesrat diesen Kompromiss unterstützte.
Nun noch zu Artikel 11 Absatz 3bis: Hier muss ich Ihnen sagen, dass der Bundesrat an sich gerne der Minderheit folgen würde. Der Minderheitsantrag ist eigentlich einfacher, die Fassung, die nun von der Kommissionsmehrheit beantragt wird, bedeutet mehr Aufwand für die Handelsregisterämter. Der Beschluss des Ständerates, der jetzige Antrag der Kommissionsmehrheit, erfolgte relativ deutlich, nun müssen Sie entscheiden. Ich gehe einmal davon aus, dass eine Mehrheit bei Artikel 31 dem Kompromissvorschlag zustimmen wird, und damit wäre Artikel 11 Absatz 3bis die letzte Differenz - der Entscheid obliegt Ihnen, ob Sie diese jetzt bereinigen wollen.