Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2025-09-11
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-11
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Wir sprechen hier von einem Konzeptantrag der Minderheit, die ich vertreten darf. Dieses Konzept sieht vor, dass sich der Bund nicht mit Programmvereinbarungen engagiert. Gesetzgeberisch heisst das, keinen Finanzbeschluss zu fassen, also nicht auf Vorlage 2 einzutreten - so, wie es unser Rat in der ersten Lesung beschlossen hat. Dazu kommen wir später.
Das heisst auch, dass es in Vorlage 1, dem Bundesgesetz, den ganzen 3.[NB]Abschnitt nicht braucht und dass bei Artikel[NB]1, dem Zweckartikel, Absatz 2 gestrichen werden muss. Ich gehe davon aus, dass ich gleich alle erwähnten Punkte begründen kann und nachher nicht mehr sprechen muss.
Der Titel der Vorlage sagt eigentlich schon alles. Die bisherige Förderpraxis war eine Anstossfinanzierung durch den Bund, und diese Finanzierung hat in der Tat einiges bewirkt. Der Anstoss ist längst passiert. Wenn wir einen ehrlichen Blick auf die aktuelle Zeit und die Herausforderungen dieser Zeit werfen, kommen wir zum Schluss, dass die wirklich zeitgemässe Lösung diejenige ist, diese Massnahme nun ersatzlos zu beenden. Es braucht schlicht keine Dauermitfinanzierung auf bundesgesetzlicher Grundlage, und wir können sie uns auch nicht leisten.
In der Kommission wurde bei Vorlage 2 ja noch an den Beträgen geschraubt, welche für die Programmvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Ob es jetzt 200 Millionen Franken sind oder "nur" 100 Millionen, ist jedoch gar nicht der Punkt. Finanzpolitisch gesehen sind 25 Millionen Franken in einem Jahresbudget immer noch 25 Millionen Franken. Das ist kein Klacks. Im Dunstkreis des Entlastungspakets, das wir hier sehr bald diskutieren werden, ist jetzt konsequentes Handeln gefragt. Es muss eben zeitgemäss sein, wie es der Titel der Vorlage sagt.
Wahrscheinlich werden Befürworterinnen und Befürworter der Programmvereinbarungen und des Bundesengagements nun sagen, die Vorlage sei kein echter Gegenentwurf zur Volksinitiative, die wir nachher behandeln, wenn das Parlament die Programmvereinbarungen nicht hineinpackt; wir würden damit der Volksinitiative Vorschub leisten. Das mag sein. Umgekehrt habe ich bisher jedoch nicht ansatzweise etwas davon gehört, dass man sich mit einem Rückzug befassen würde, sollte beim vorliegenden Geschäft etwas Griffiges herauskommen. Dieses Argument zieht deshalb nicht.
Die schweizerische Familienpolitik basiert auf den Grundsätzen des Föderalismus und der Subsidiarität. Soweit sich in diesem Bereich staatliche Aufgaben ergeben, liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen und insbesondere bei den Gemeinden. Mit einer Bundesintervention - hier geht es ja sogar um die Verstetigung eines Impulsprogramms des Bundes - wird suggeriert, es liege ein Problem von nationaler Bedeutung vor. Dem ist nicht so. Es bestehen einfach nicht überall die gleichen Bedürfnisse und Möglichkeiten, wenn man von Angebotslücken sprechen möchte.
Die Kantone wissen selbst, was ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten sind, und die Kantone und Gemeinden reagieren auch. Wenn die Bedürfnisse zunehmen, werden auch zusätzliche Betreuungsplätze angeboten. Ich habe es übrigens in meiner Zeit als Verantwortlicher für dieses Dossier in meinem eigenen Kanton mehrfach erlebt, dass aus privaten Initiativen etwas Institutionelles entstanden und dann auch organisch gewachsen ist, und zwar schön entlang der konkreten Bedürfnisse. Persönlich habe ich das immer auch explizit unterstützt. Das sage ich als Vertreter eines Bergkantons.
In urbaneren Gebieten ist die Situation, so habe ich mir sagen lassen, teilweise eine andere. An gewissen Orten spricht man bereits von einer zunehmenden Marktsättigung, in dem Sinne, dass Kitas in einigen Städten und Agglomerationen inzwischen regelrecht um jedes einzelne Kind kämpfen. Das ist doch ein deutliches Signal, dass wir es mit einem sich selbst regulierenden Markt zu tun haben, dass es da den Bund nun wirklich nicht braucht.
Ich fasse zusammen: Halten Sie bitte nachher bei Vorlage 2 am Nichteintreten fest, und passen Sie das Bundesgesetz entsprechend an. Das Bundesengagement in dieser Sache muss zu einem Ende kommen. Diese Förderung ist eine Gemeindeaufgabe, vielleicht eine Kantonsaufgabe. Ferner ist Ihnen allen die Lage des Bundeshaushalts bekannt. Ein weiteres Bundesengagement liegt hier einfach nicht drin.