AB 361374
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-11
Wortprotokoll
Kollege Gianini hat es bereits gesagt: Der Bundesrat hat uns eine Vorlage unterbreitet, um vor allem die Integrität des schweizerischen Finanzplatzes zu stärken. Es geht bei dieser Vorlage um die Frage, wie man mit Beraterinnen und Beratern umgeht. Wir sind im Themenbereich der Geldwäscherei, und ich erinnere gerne zu Beginn noch einmal daran, um was es bei der Geldwäscherei geht respektive was in diesem Bereich bereits heute der Fall ist: Nach geltendem Dispositiv in der Schweiz macht sich nämlich strafbar, wer dabei hilft, Geldwäscherei zu betreiben oder die Aufdeckung von Geldwäscherei zu erschweren. Dies ist in Artikel 305bis des Strafgesetzbuches geregelt.
Mit der heutigen Vorlage geht es jetzt nicht mehr um die Strafen für diese schwarzen Schafe, diese bewusst Kriminellen. Diese machen sich bereits strafbar, das habe ich gesagt; das bedeutet konsequenterweise, dass sie zum Beispiel ihre Berufszulassung als Anwältin oder Anwalt verlieren. Vielmehr geht es nun darum, den Missbrauch von konkret und korrekt handelnden Beraterinnen und Beratern für Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dieser Zielsetzung dient die erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Annahme, der Ablehnung und der Führung von Mandaten, wie sie das Geldwäschereigesetz vorsieht.
Ihre Kommission, wie auch diejenige des Ständerates, erachtet diese Zielsetzung als angebracht. Aus diesem Grund will Ihre Kommission in der deutlichen Mehrheit auf diese Vorlage eintreten. Die Minderheit Buffat will nicht auf die Vorlage eintreten. Ein Nichteintreten würde bedeuten, dass wir uns mit der Frage der Beraterinnen und Berater nicht auseinandersetzen wollen.
Zwischen der ersten Beratung, an der wir nicht auf das Geschäft eingetreten sind, und der heutigen hat sich vieles ergeben. Es fanden Gespräche statt, und man konnte die zentralen Anliegen in der vorliegenden Vorlage abbilden, insbesondere den Schutz des Berufsgeheimnisses; ich komme nachher noch dazu. Ich habe diese erste Beratung erwähnt, die missglückt ist. Der Ständerat trennte bei der zweiten Beratung die Vorlagen und gab dem SIF einen klaren Auftrag, das Abwehrdispositiv unter Beibehaltung der Selbstregulierung zu stärken und das Berufsgeheimnis zu schützen. Ziel des Ständerates und auch Ihrer Kommission war, das Gesetz auf die eigentlichen Kernrisiken zu reduzieren. Das glückte bereits der ständerätlichen Kommission, und Ihre Kommission für Rechtsfragen stimmt nun in sehr grossen Teilen dieser Vorlage zu. Damit ist die FATF-Empfehlung 22, insbesondere die Buchstaben d und e, umgesetzt.
Ich habe es gesagt, es soll vor den Kernrisiken geschützt und nicht eine komplette Unterstellung der Beraterinnen und Berater gemacht werden. Bei der ersten Diskussion war die Frage des Berufsgeheimnisses zentral. Wenn Sie die Vorlage gelesen haben, dann sehen Sie, dass man gewisse Beratungen gerade auch wegen des Berufsgeheimnisses ausnimmt. Konkret wird zum Beispiel vorgeschlagen, Geschäfte auszunehmen, die rein familienrechtlicher Natur sind - Ehen, Erbschaften, Schenkungen, Übertragungen von kleineren Immobilien usw. -, wie auch die juristische Beratung von Organen. Damit wird die Systematik in der Geldwäschereibekämpfung nicht auf den Kopf gestellt, aber es wird eine klare Präzisierung und zielführende Regelung bezüglich der Beraterinnen und Berater gemacht.
Mit den nunmehr gemachten Vorschlägen bleibt der umfassende und vorbehaltlose Schutz des Berufsgeheimnisses gewahrt. Das ist zentral im schweizerischen Rechtssystem, ja in jedem Rechtssystem, und zwar für alle Informationen aus der Mandatsführung, die der Geheimhaltung unterliegen, die der Geheimhaltung bedürfen und die einem Schutz durch die Geheimhaltung entsprechen.
In diesem Sinne hat Ihre Kommission nach dem Ständerat eine ausgewogene Vorlage gezimmert, und ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.