Widmer Céline · Nationalrat · 2025-09-11
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-11
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion ist in dieser Differenzbereinigung in allen Punkten mit der Mehrheit der WAK-N einverstanden, ausser beim zentralen Artikel 5 Absatz 1bis. Mit dieser Revision soll das Kartellgesetz gestärkt und wirksamer gemacht werden. Mit der Version gemäss Mehrheit der WAK-N bzw. früherem Beschluss des Nationalrates in Artikel 5 Absatz 1bis ist das Gegenteil der Fall.
Ich habe bereits in der Debatte vom 4.[NB]Juni hier drin ausführlich ausgeführt, weshalb wir es ablehnen, dass zukünftig auch bei harten Wettbewerbsabreden grundsätzlich eine Prüfung von quantitativen Elementen erforderlich sein soll. Ich möchte hier auf das Beispiel verweisen, das Ständerat Ettlin in der Debatte erwähnt hat, ein Beispiel zum quantitativen Nachweis der Erheblichkeit: Wenn die drei grössten Detailhändler ihre Verkaufspreise absprechen, ist diese Abrede erheblich; das ist logisch. Gemäss Mehrheit der WAK-N müsste die Weko jedoch auch in diesem Fall mit quantitativen Daten nachweisen, dass eine Erheblichkeit vorliegt. Das ist ein vollkommen unnötiger Bürokratieaufwand.
Die Version gemäss Mehrheit der WAK-N ist unseres Erachtens keine sinnvolle Regulierung. Uns wurde gesagt, das würde dazu führen, dass die Weko selbst in Bagatellfällen eine vertiefte Prüfung durchführen müsste. Auf jeden Fall würden die Verfahren mit dieser Regelung massiv verkompliziert und das Kartellgesetz geschwächt. Die Schweiz hätte eines der unwirksamsten Kartellgesetze in der OECD.
Wenn Sie das Kartellgesetz dermassen schwächen, erleichtert das die Bildung von besonders schädlichen Kartellen und begünstigt missbräuchliches Verhalten marktmächtiger Akteure. Ich muss es nochmals sagen: Die Prüfung der Erheblichkeit von Abreden ist klassisches Juristenfutter. Es verlängert und verteuert unnötigerweise kartellrechtliche Verfahren. Das mag im Interesse von grossen Konzernen und Anwaltskanzleien liegen, wohl aber nicht im Interesse der KMU.
Falls Sie hier drin im Nationalrat unbedingt am quantitativen Element festhalten wollen, bitte ich Sie dringend, das nicht in Artikel 5 Absatz 1bis, sondern in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b zu machen, so, wie es Herr Ettlin im Ständerat beantragt und ausgeführt hat und wie es die Minderheit II (Bertschy) hier nun ebenfalls aufnimmt. Wir wollen ein funktionierendes Wettbewerbsrecht, und deshalb haben wir ein Interesse daran, dass die Weko das Kartellgesetz in einem für die Unternehmen sinnvollen Rahmen anwenden kann.
Wenn Sie auf der Maximalvariante gemäss Nationalrat beharren und nicht einmal einem Kompromiss gemäss dem Minderheitsantrag Ettlin Erich im Ständerat zustimmen, wird die SP-Fraktion in der Schlussabstimmung das Gesetz, das durchaus auch Verbesserungen enthält, in grosser Mehrheit ablehnen müssen.