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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2003-09-17

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Das KVG vom 18. März 1994 sieht vor, dass Bund und Kantone Mittel zur Verbilligung der Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bereitstellen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Vorlage, die wir jetzt beraten, auf dem Bundesgesetz von 1994 beruht und nicht die Systemänderung bei der Prämienverbilligung betrifft, die im Rahmen der 2. KVG-Revision in dieser oder in der nächsten Session beraten wird. Es geht also darum, die Lücke zu schliessen, die entsteht, weil die KVG-Revision nicht per 1. Januar 2004 in Kraft treten wird.

Nun zu den Grundzügen der Vorlage: Die Bundesbeiträge werden einmal pro Legislaturperiode dem Parlament unterbreitet, auch diese Vierjahresfinanzierung - gewissermassen wie bei der Landwirtschaft, vielleicht künftig auch beim VBS -, wobei in Artikel 1 des Bundesbeschlusses die Bundesbeiträge für die Periode 2004-2007 festgehalten sind. Bei der Festsetzung der Bundesbeiträge wird, wie das heute schon der Fall ist, von einer jährlichen Erhöhung von 1,5 Prozent ausgegangen. Damit die Kontinuität gewährleistet ist, wird als Ausgangspunkt der künftigen Bundesbeiträge auf den Betrag des laufenden Jahres 2003 abgestellt, das sind 2,314 Milliarden Franken. Wenn Sie jedes Jahr diese 1,5 Prozent draufsetzen, steigert sich die Summe bis zu 2,456 Milliarden im Jahr 2007, und die Summe dieser vier Jahresbeiträge sind dann 9,609 Milliarden Franken.

Das erlaubt den Kantonen, die Prämienverbilligungen für den heutigen Bezügerkreis weiter sicherzustellen. Das ist wichtig für jene Kantone, welche die Bundesbeiträge vollständig abrufen, und das ist der Grund, wieso hier nicht plafoniert worden ist, sondern die Beiträge erhöht werden. Die Auswirkungen für die Kantone belaufen sich auf 4,805 Milliarden Franken, wobei das eine maximale Zahl ist, die verringert werden kann, wenn die Kantone nicht den vollen Betrag beim Bund abholen. Heute beträgt der Abschöpfungsgrad etwa 80 Prozent. [PAGE 1344]

Es liegen zwei Minderheitsanträge vor - Minderheit I (Guisan) und Minderheit II (Gross Jost) -, die beide weiter gehen als die Fassungen des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit. Dazu ist festzuhalten, dass die Festlegung der Bundesbeiträge in der Krankenversicherung für die Jahre 2004-2007 einen Bestandteil der Legislaturplanung 1999-2003 bildet. Als Mitglied der Finanzkommission muss ich Ihnen schon sagen: Das ist natürlich auch Teil des Finanzplans des Bundes in diesen Jahren. Wenn Sie hier weiter gehen und noch "draufsatteln", müssten Sie konkrete Einsparanträge bei anderen Positionen machen, und das machen beide Antragsteller nicht. Das ist umso wichtiger, als natürlich die Budgets 2004ff. mit tieferen Einnahmen neue Massstäbe setzen. Sie wissen ja, dass die Einnahmen richtiggehend eingebrochen sind.

Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, wie es gestern auch der Ständerat als Erstrat getan hat. Eine Erhöhung um 1,5 Prozent pro Jahr genügt und entspricht der Planung. Wenn Sie weiter gehen, auch Richtung Systemwechsel, muss die entsprechende Diskussion im Rahmen der zweiten KVG-Revision erfolgen. Die Vorlage des Bundesrates entspricht - so möchte ich sagen - eigentlich auch dem Resultat der Volksabstimmung vom 18. Mai dieses Jahres, die das bestehende individuelle Kopfprämiensystem - gekoppelt mit diesen Beiträgen, den Prämienverbilligungen der öffentlichen Hand - bestätigt hat.

Ich bitte Sie namens der Mehrheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.