Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2025-09-15
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-09-15
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion verlangt die Kommission vom Bundesrat ein Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität.
Der Zusammenbruch der CS war ein Erdbeben. Er hat in unserem Land Spuren hinterlassen - wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich. Allem voran hat er zu einem Vertrauensverlust geführt. Gleichzeitig ist unser Banken- und Finanzplatz seit Jahrzehnten, ja eigentlich bald schon seit Jahrhunderten, ein wichtiger Pfeiler unseres Wohlstands und ein Garant für viele Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in diesem Land.
Wir als Parlament und der Bundesrat stehen gemeinsam vor der Aufgabe, regulatorische und politische Antworten auf den Zusammenbruch der CS zu geben - Antworten, die in Zukunft ein Gleichgewicht, eine Balance sicherstellen: ein Gleichgewicht zwischen Stabilität und Risikoreduktion auf der einen Seite und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes auf der anderen Seite. Die Basis dafür hat die umfassende Arbeit der PUK gelegt. Wir müssen uns nichts vormachen, niemand kann die Zukunft vorhersagen. Eine Regulierung, die sämtliche Risiken ausschliesst, ist nicht möglich. Das gilt nicht nur für den Finanzplatz, sondern für alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft in einer liberalen Staatsordnung.
Es braucht also einen Interessenausgleich. Ich meine hier nicht einen Ausgleich zwischen der Schweiz und den Grossbanken, sondern einen Interessenausgleich zwischen verschiedenen wichtigen Aufgaben des Staates. Wir als Politiker sind einerseits der Regulator, der für einen stabilen Finanzplatz verantwortlich ist. Andererseits sind wir aber auch für die Rahmenbedingungen verantwortlich, welche den Wohlstand der Schweiz, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen auch in Zukunft sichern.
Der Finanzplatz Schweiz generiert 10 Prozent der Schweizer Wertschöpfung. Ein stabiler und international wettbewerbsfähiger Finanzplatz ist somit in unserem unmittelbaren volkswirtschaftlichen Interesse. Aufgrund der Verzahnung des Finanzplatzes mit der Gesamtwirtschaft ist er auch für die Standortattraktivität insgesamt zentral. Mit den aktuellen wirtschaftspolitischen Herausforderungen unseres Landes und den internationalen Verwerfungen gilt das mehr denn je. Es ist nicht die Zeit für einen vorauseilenden Swiss Finish.
Der Bundesrat hat im Juni die Eckwerte der zukünftigen Bankenregulierung präsentiert. Sie umfassen Verordnungsanpassungen, die aktuell in der Vernehmlassung sind. Sie umfassen auch Gesetzesanpassungen wie die Eigenmittelvorschriften, die eigentlich auf Verordnungsstufe geregelt wären. Die Massnahmen auf Verordnungs- und Gesetzesstufe weisen Interdependenzen auf, insbesondere jene, welche die Kapitalvorschriften betreffen. Die Vorschläge des Bundesrates zur Bankenregulierung gehen in den einzelnen Teilbereichen deutlich weiter als die Gesetze in anderen Länder mit vergleichbaren Finanzplätzen. Sie gehen somit über internationale Standards hinaus. Das gilt auch für die Vorschläge des Bundesrates auf Verordnungsstufe. Das mag aus Perspektive der Stabilität sinnvoll sein, es braucht aber auch eine Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit und der Standortattraktivität. Gerade aus gesamtwirtschaftlicher Sicht braucht es eine Kosten-Nutzen-Abwägung, die auch den volkswirtschaftlichen Interessen unseres Landes Rechnung trägt.
Wichtig scheint mir, dass wir uns nicht auf einer grünen Wiese befinden. Die Schweiz ist mit einer vollständigen Umsetzung von Basel III vorangegangen. Sie verlangt von den Banken einen Aufbau von Eigenkapital zur Deckung von Kredit-, Betriebs- und Devisenrisiken. In der Schweiz sind diese Vorschriften seit Anfang 2025 vollständig in Kraft, während andere Länder die Umsetzung verschoben oder ausgesetzt haben.
Von dieser Lage ausgehend verlangt die Mehrheit Ihrer Kommission mit der vorliegenden Motion ein Gesamtpaket zur Bankenregulierung. Sie hat der Motion mit 7 zu 6 Stimmen zugestimmt. Die Motion verlangt vom Bundesrat, von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen gerade im Bereich der Kapitalisierung abzusehen. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass es die Beratung im Rahmen eines Gesamtpaketes besser ermöglicht, eine zielgerichtete Regulierung im Sinne des Gleichgewichtes zwischen Stabilität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu definieren. Die Motion ist zudem konsistent mit der Haltung, die Ihre Kommission und im Anschluss daran auch der Rat bei der Beratung des Public Liquidity Backstops (PLB) im letzten März zum Ausdruck gebracht hat. Basierend auf der Erkenntnis, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Frage der Eigenmittel und der Ausgestaltung des PLB respektive der Ex-ante-Pauschale besteht, haben wir auf Antrag der Kommission am 10.[NB]März dieses Jahres die Beratung des PLB sistiert. Trotz Sistierung wurde festgehalten, dass es insgesamt zu keiner Verzögerung kommen soll. Die Beratung und die Beschlussfassung sollen jedoch zeitlich aufeinander abgestimmt erfolgen. Teil der Überlegung war auch, eine Gesamtschau vornehmen zu können und ein Preisschild zu haben.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den staatspolitischen Argumenten. Der Bundesrat hat entschieden, die Eigenmittelanforderungen nicht auf Verordnungsebene festzulegen, wie es in seiner Kompetenz läge, sondern diese Kompetenz dem Parlament zu übertragen, um sie im Rahmen der Too-big-to-fail-Regulierung auf Gesetzesebene zu verankern. Der Bundesrat hat somit kapitalrelevante Fragen in seiner Zuständigkeit von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe übertragen.
Angesichts dieser Ausgangslage beantragt Ihnen die Kommission mit der Motion, eine Beratung in einem Gesamtpaket vorzunehmen. Ziel ist es, eine Beurteilung der zusammenhängenden Massnahmen vorzunehmen, ohne dass in Teilbereichen vorgängig schon Fakten geschaffen wurden. Eine baldige Verabschiedung und somit Klärung ist auch das Ziel der Kommission und liegt selbstredend auch im Interesse des Finanzplatzes. Es geht schlicht darum, zusammen zu beurteilen und zu beraten, was zusammengehört.
Ich bitte Sie deshalb im Sinne einer sorgfältigen Gesetzgebung, die Motion anzunehmen. Sie ermöglicht eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung im Rahmen eines Pakets. Ihre Kommission hat die Motion mit 7 zu 6 Stimmen [PAGE 843] angenommen. Eine Minderheit lehnt sie ab, primär aus institutionellen Gründen und aus Sorge wegen Verzögerungen. Sie wird ihre Argumente jedoch selbst darlegen.