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Bischof Pirmin · Ständerat · 2025-09-15

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-15

Wortprotokoll

Als Solothurner könnte ich mich eigentlich über diese Motion freuen. Der Kanton Solothurn ist der einzige Kanton in der Schweiz, der ein sogenanntes Verordnungsveto kennt. Im Kanton Solothurn kann die Regierung zwar schon Verordnungen erlassen, aber ein Sechstel des Kantonsrates, 17 Kantonsrätinnen oder Kantonsräte, haben das Recht, jederzeit das Veto gegen jede Verordnung des Regierungsrates einzulegen. Das schwebt, glaube ich, der Motionärin mit ihrer Motion ungefähr vor. Nur sind wir staatsrechtlich gesehen jetzt in der Schweiz, in der [PAGE 848] Eidgenossenschaft, und hier gibt es kein Verordnungsveto. Beide Räte haben verschiedentlich entsprechende Vorstösse abgelehnt, dies mit gutem Grund.

Die Gewaltentrennung weist den einzelnen Gewalten ihre Kompetenzen zu. Das Parlament macht Gesetze, die Regierung vollzieht sie mit Verordnungen. Und jetzt ist es, Kollege Germann, natürlich nicht so, dass die Regierung Verordnungen erlassen kann, ohne eine gesetzliche Grundlage zu haben. Der Bundesrat kann in der Schweiz nur dann eine Verordnung erlassen, wenn er dafür eine gesetzliche Kompetenz hat, und zwar zum Zeitpunkt, in dem er die Verordnung erlässt. Und wenn wir jetzt von künftiger Gesetzgebung sprechen, die hier zu Eigenkapitalfragen und Ähnlichem kommen wird, ist es so, dass diese natürlich keine Grundlage für eine jetzige Verordnung des Bundesrates sein kann. Das ist klar. Das ist aber auch nicht die Meinung des Bundesrates. Der Bundesrat würde nur dort Verordnungen erlassen, wo eine entsprechende Dringlichkeit gegeben ist und wo die gesetzliche Grundlage bereits besteht. Das wird mit der Motion, die wir vor uns haben, völlig unterminiert. Die Gewaltenteilung wird grundsätzlich verletzt, wenn man dem Bundesrat ernsthaft verbieten will, Verordnungen im ganzen Bankenrechtsbereich zu erlassen, auch wenn er dafür zuständig ist. Das kann es ja wohl nicht sein.

In einem Punkt bin ich mit der Motionärin einverstanden. Wir müssen sehr darauf achten, dass wir nicht in eine noch grössere Überregulierungsphase hineinlaufen, als es die heutige ist. Das gilt nicht nur für das Bankenrecht, aber für das Bankenrecht ganz speziell. Ich meine jetzt nicht eine Überregulierung der Grossbanken. Ich meine die Überregulierung der kleinen und mittleren Banken und der systemrelevanten Banken, die keine internationalen Grossbanken sind. Diese Institute haben in den letzten Jahren eine zunehmende, ich würde fast sagen, regulatorische Drangsalierung durch die Finma erfahren, mit einer Detailgenauigkeit, die im Einzelfall durchaus fragwürdig ist. Aber genau bei den internationalen Grossbanken stimmt das nicht. Von einer Überregulierung kann dort überhaupt nicht die Rede sein. Im Gegenteil haben wir aus dem PUK-Bericht gelernt, dass die internationalen Grossbanken offenbar übermässig entlastet werden - Stichwort regulatorischer Filter -, dies in einem Bereich, in dem die Regulierung eigentlich dringend nötig gewesen wäre.

Das heisst, für die Zukunft müssen wir darauf achten, dass dort, wo die Finma offenbar einfacher Regeln durchsetzen kann, bei den kleinen und mittleren Banken, die Regulierung weniger streng ist als heute. Wir müssen nun speziell darauf achten, dass bei der einzig verbliebenen Grossbank auch nicht eine Überregulierung stattfindet - nein, das nicht -, aber dass Regulierungen dann auch durchgesetzt[NB]werden.[NB]Der[NB]Schweizer Steuerzahler, die Schweizer Steuerzahlerin erwartet das zu Recht von uns.

Ich komme zum Schluss. Ich glaube, wenn man die Debatten in der Kommission gehört hat, ist klar: Wenn die Motion angenommen würde, würde das zu einer massiven Verzögerung führen - zu einer massiven Verzögerung der, ich sage jetzt einmal, UBS-Gesetzgebung. Nun kann man das wollen oder nicht. Wir haben von der Nationalbank gehört, dass die Umsetzung der vom Bundesrat geplanten Eigenmittelvorschriften für die UBS im Grossen und Ganzen nicht dazu führt, dass die Dividendenzahlungen der UBS gefährdet würden. Die UBS rechnet in den nächsten zwei Jahren mit enormen Dividendenausschüttungen von 11 Milliarden Franken. Laut Nationalbank sind diese nicht gefährdet, die UBS kann sie also gleich vornehmen.

Anders verhält es sich vielleicht bei den Aktienrückkaufprogrammen. Die UBS-Spitze plant nicht etwa, die Kapitalien aufzustocken, wie das der Bundesrat nach den Erfahrungen mit der CS insbesondere bei den ausländischen Töchtern plant. Eine Übernahme der CS durch ein anderes Institut in den USA war an der Nichtkapitalisierung der Töchter gescheitert, die die Schweizer Mutter gefährdet hätte. Um diese also nicht zu gefährden, könnten vielleicht aber Aktienrückkaufprogramme im hohen Milliardenbereich verzögert werden. Ist das jetzt gut oder schlecht?

Das sind Rückzahlungen an die Aktionäre der UBS. Wenn Sie es aktienrechtlich anschauen, ist die UBS heute eigentlich eine ausländische Bank. Der Grossteil der Aktionäre sind Ausländerinnen und Ausländer. Diese würden eine Rückzahlung von Aktienkapital, die eine Stärkung des Aktienkurses bewirkt, natürlich begrüssen, würde man meinen. Aber einer der grössten Aktionäre der UBS gibt hier überraschenderweise dem Bundesrat Support. Philipp Hildebrand, der Vizepräsident von Blackrock, einem der grössten Aktionäre der UBS, hat in der amerikanischen Presse ausgeführt, dass die Diskussion in der Schweiz seines Erachtens falsch laufe und dass die Aufkapitalisierungen, die der Bundesrat vorsieht, für die UBS durchaus erträglich seien - immerhin eine überraschende Stellungnahme.

Ich teile die Auffassung von Philipp Hildebrand und bitte Sie, hier die Gewaltentrennung einzuhalten und die Motion abzulehnen, wie auch der Nationalrat die gleichlautende Motion 25.3942 abgelehnt hat.