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Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-13

Wortprotokoll

Die Kontroverse in der Finanzierung unserer Asylpolitik ist ein Dauerbrenner und betrifft nicht nur den Bund, sondern auch Kantone und Gemeinden.

Es ist legitim, die Frage zu stellen, wie die Kosten unserer Asylpolitik sowie die Attraktivität des Asyllandes Schweiz im Verhältnis zu gleichwertigen Aufnahmestaaten gesenkt werden können.

Seit der Einreichung der Motion am 1. Oktober 1998 hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen und umgesetzt. Die paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" unter dem Vorsitz von Frau Regierungsrätin Rita Fuhrer und dem BFF-Direktor, Herrn Jean-Daniel Gerber, ist beauftragt, das bestehende Subventionssystem im Asyl- und Ausländerbereich im Hinblick auf neue Fürsorge- und Finanzierungsmodelle zu prüfen und zu Vorschlägen einer verwaltungsinternen Task Force bezüglich einer verbesserten Anreizstruktur für ein kostengünstigeres Asylwesen Stellung zu nehmen.

Sie werden verstehen, dass die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe abgewartet werden müssen, bevor einzelne Änderungen vorgenommen werden können. Ich erwarte den Bericht der Arbeitsgruppe bis Mitte Januar des nächsten Jahres.

Was die vom Motionär vorgeschlagene Streichung der staatlichen Leistungen bei bestimmten Personenkategorien des Asylbereiches betrifft, gilt es zwischen dem Anspruch auf Fürsorgeleistungen und dem Anspruch auf Existenzsicherung zu unterscheiden. Das neue Asylgesetz ermöglicht den kantonalen Behörden, unter gewissen Voraussetzungen Fürsorgeleistungen zu kürzen oder zu entziehen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn sich Asylsuchende trotz Androhung des Entzuges von Fürsorgeleistungen nicht an die Anordnungen der kantonalen Behörden halten. Auch wurden die Kantone angewiesen, die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten.

Die Forderung des Motionärs steht aber im Widerspruch zum vom Bundesgericht anerkannten Anspruch auf Existenzsicherung. Dieser Anspruch steht sowohl Personen schweizerischer Nationalität als auch Ausländerinnen und Ausländern zu, unabhängig von ihrem konkreten aufenthaltsrechtlichen Status in der Schweiz. Unter Existenzsicherung sind die elementaren menschlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach zu verstehen. Unter Attraktivitätsminderung kann nicht das Entziehen der Existenzsicherung verstanden werden.

Die Hinweise des Motionärs auf unsere Nachbarländer Österreich und Frankreich sind richtig. Gerade deswegen hat die verwaltungsinterne Task Force revolutionäre Ideen in ihre Überlegungen mit einbezogen, wo man in die Richtung gehen will, Asylsuchende, die mit den Behörden zusammenarbeiten, gegenüber anderen, die bewusst nicht mit den Behörden zusammenarbeiten, zu bevorzugen. Das ist aber eine andere Unterscheidung als jene, die vom Motionär gemacht worden ist.

Ob diese Überlegungen überhaupt realisierbar sind, wird jetzt in dieser Arbeitsgruppe, wo Bund und Kantone vertreten sind, geprüft. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, diese weiterzuführen; es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man zum Schluss kommt, dass ein so genanntes Bonus-Malus-System - wie es in diesen Vorschlägen beinhaltet ist - in der Praxis gar nicht anwendbar ist.

Der Bundesrat hat die notwendigen Massnahmen eingeleitet, um den steigenden Kosten Einhalt zu gebieten. Er beantragt Ihnen deshalb, die Motion Fehr Hans abzulehnen.