Roth Franziska · Ständerat · 2025-09-15
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-15
Wortprotokoll
Ich kann jetzt Montesquieu nicht fragen, aber wenn ich könnte, würde ich ihn fragen, ob es für so eine Arbeit, nämlich, die Sicherheit der Menschen an einem Anlass zu gewährleisten, nicht mindestens einen Auszug aus dem Strafregister braucht, damit eine Person diese Arbeit erledigen darf.
So kann es nicht weitergehen. Es sind jetzt zwanzig Jahre, die Kommissionssprecherin hat es dargelegt, seit wir darüber beraten. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn schrieb vor fünfzehn Jahren, es gelte einerseits, endlich zu verhindern, dass zweifelhafte Dienstleister aus dem In- und Ausland eine Tätigkeit aus einem Kanton heraus entfalten, der keine Bewilligung verlangt bzw. keine Anforderungen stellt. Andererseits sollen einheitliche Anforderungen geschaffen werden, was wiederum der Rechtssicherheit zuträglich sei. Ich habe mich vorhin gefragt: Was würde wohl Montesquieu sagen?
Die Hürde für eine Anstellung ist in manchen Kantonen tatsächlich derart tief, dass Personen nicht einmal einen Strafregisterauszug vorlegen müssen, um angestellt zu werden. Ich finde, das Thema ist zu ernst, als dass wir nochmals zwanzig Jahre auf eine einheitliche Lösung der Kantone warten können. Denn bei der kantonalen Regulierung privater Sicherheitsfirmen handelt es sich um einen Flickenteppich, der noch viele Löcher aufweist. Wählt eine Sicherheitsfirma den Kanton Schwyz, Obwalden, Glarus oder Zug als Sitz, so braucht sie dafür nicht einmal eine Bewilligung. Dennoch kann sie aufgrund des Binnenmarktgesetzes schweizweit ihre Dienstleistungen anbieten. Andere Deutschschweizer Kantone haben zwar Regeln, aber jeder hat andere. Und in der Romandie gibt es zwar ein im Jahre 1996 vom EJPD genehmigtes und 2004 leicht angepasstes Konkordat, es ist aber heute in Teilen überholt. So enthält es nicht einmal explizite Normen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden.
Selbst der führende Branchenverband, der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU), fordert deshalb inzwischen einheitliche Regeln. Er hat die Annahme der Motion im Nationalrat ausdrücklich als wichtigen Schritt nach vorne begrüsst. Denn unseriöse Firmen, die ihr Personal weder prüfen noch ausbilden noch anständig entlöhnen, machen mit ihren Dumping-Angeboten nicht nur einen miserablen Job, sondern betreiben auch einen unlauteren Wettbewerb. Wettbewerb sollte es nicht über die Unterlaufung von Mindestnormen geben, sondern über die effiziente Umsetzung eines qualitativ hochstehenden Angebotes. Dafür sorgt nicht zuletzt auch der Gesamtarbeitsvertrag, der die Qualität von Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Bewachung zu erhalten bezweckt.
Alle Mitglieder des vorhin genannten VSSU sowie alle Unternehmen, die mehr als zehn Angestellte beschäftigen, sind gemäss Bundesratsbeschluss verpflichtet, den Gesamtarbeitsvertrag einzuhalten. Das Problem liegt deshalb bei jenen rund 700 Firmen, die weniger als zehn Mitarbeitende haben. Das sind drei Viertel der Firmen in der Sicherheitsbranche. Wollen Sie wirklich jene selbst ernannten Rambos schützen, die in einem kleinen Kanton beschliessen, eine Sicherheitsfirma zu gründen, zwei oder drei Kumpels anzustellen und diese an ein Restaurant, zum Beispiel in Luzern, zu vermitteln? Ich finde: Nein. Denn das Ergebnis zeigt sich auf der Strasse. Es kommt zu Problemen, weil die Leute nicht gut ausgebildet sind, nicht deeskalieren können oder gar, wie auch schon gesehen, gewalttätig werden.
Wir sollten jetzt nicht länger jenen in die Hände spielen, die mit maximal neun Angestellten, die unseriös arbeiten und miserabel entlöhnt sind, schweizweit unseriöse Angebote machen. Inzwischen wissen wir, dass es politisch unrealistisch wäre, auf eine Lösung der Kantone zu warten. Wie uns der Vertreter der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren mitteilte, ist inzwischen eine überwältigende Mehrheit der Kantone zum Schluss gekommen, dass eine Regelung der Thematik auf Bundesebene unumgänglich ist.
So sieht es übrigens auch der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter. Dieser hat uns bekniet und in einem Mail eindringlich ermahnt, es sei wichtig, dass wir hier Ja stimmen würden. Polizistinnen und Polizisten sind oft mit Sicherheitsunternehmen zusammen unterwegs, und sie sind demzufolge auf gut ausgebildetes und professionelles Personal angewiesen. Kompetenz und Ausbildung müssen Voraussetzung sein. Fallen sie weg, dann leidet in erster Linie die Leistungserbringung. Wenn die Polizei dabei ist, dann wird das Image der Polizei weiter geschwächt.
Um unsere Sicherheit steht es in diesem Sinne nicht gut. Sie ist zu wichtig, um weiterhin abzuwarten. Als Kundin, als Mitglied der Gesellschaft fühle ich mich an gewissen Orten dann sicher, wenn ich weiss, dass ich mich an einen Sicherheitsdienst wenden kann, der gewisse Mindeststandards einhält.
Ich ersuche Sie darum, der Motion zuzustimmen.