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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2025-09-16

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-16

Wortprotokoll

Bei der Vorlage zur Modernisierung des SchKG handelt es sich über weite Strecken um eher technische oder rechtstechnische Anpassungen weitgehend unspektakulärer Natur. Bei der Vorlage geht es unter anderem um die digitale Zustellung von Mitteilungen, Verfügungen, Entscheiden, um - den digitalen Sachzwängen geschuldet - die Beschränkung von Inhalt, Form, Anzahl der Forderungen auf Betreibungsbegehren, um die unter spezifischen Voraussetzungen digitale Zustellung des Zahlungsbefehls sowie um die Ermöglichung einer Online-Versteigerungsplattform. Daneben soll zwecks Eindämmung der Geldwäscherei eine betragsmässige Beschränkung bei Barzahlungen an den Schaltern von Betreibungsämtern eingeführt werden, um die Regelungen des Pfändungsvollzugs sinngemäss im Arrestvollzug zur Anwendung gelangen zu lassen. Politisch geben die hier aufgezählten Themen wenig Anlass zu Diskussionen, wohl am ehesten noch die Regelung zu den Barbeträgen am Schalter.

Weit mehr hat die Kommission für Rechtsfragen sich mit einer nicht unwesentlichen, sehr wichtigen Neuerung in der Vorlage befasst, nämlich mit der Einführung einer schweizweiten Betreibungsregisterauskunft, der sogenannten BRA CH. Bekanntlich umfasst heute eine Betreibungsregisterauskunft nur gerade die Betreibungen am aktuellen Wohnort. Mit einem Umzug in einen anderen Betreibungskreis kann heute de facto rasch wieder ein sogenannt sauberer Auszug erzielt werden, eben halt nur ein lokal begrenzter Auszug. Dies führt zuweilen zu verlustreichen Fehlinterpretationen bei Vertragspartnern und nicht selten zu gezieltem Missbrauch durch Betrüger. Deshalb drängte sich in diesem Zusammenhang ein Projekt der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) auf. Die DVS gestaltet bekanntlich die strategische Steuerung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das von der DVS unterstützte und finanzierte Projekt BRA CH, welches von den Stadtzürcher Betreibungsämtern vorangetrieben wird, bedingt verschiedene Anpassungen im SchKG, welche die Kommission für Rechtsfragen nach intensiven und extensiven Diskussionen übernommen und teils justiert hat.

Es kommt in der Politik selten vor, dass Ei-des-Kolumbus-Lösungen diskutiert werden. Bei der BRA CH scheint einiges darauf hinzudeuten. Die Vorteile sind manifest. Die Aussagekraft einer Betreibungsregisterauskunft wird um ein Vielfaches erhöht. Ein Gesuchsteller muss nicht mehr bei verschiedenen Amtsstellen ein Gesuch um Einsicht stellen, sondern kann das online die ganze Woche über machen, während 24 Stunden; dies, nachdem er sich selbst mittels E-ID oder Agov identifiziert hat. Die Betreibungsämter werden durch die automatisierte Selbstidentifikation administrativ erheblich entlastet. Es wird weniger Betrug, Missbrauch und Konkursreiterei geben. Die Strafverfolgung verspricht sich einen präventiven Effekt. Und durch die erzielte Verwaltungseffizienz können, so ist zu erwarten und so hoffen wir, wohl gar die heutigen Gebühren reduziert werden.

Die BRA CH wird, in zwei Sätzen zusammengefasst, wie folgt funktionieren: Bereits seit Anfang 2025 sind die Betreibungsämter aufgrund einer Weisung der Oberaufsicht Schuldbetreibung und Konkurs des Bundesamtes für Justiz gehalten, jedem neu eingeleiteten Betreibungsverfahren die AHV-Nummer respektive die UID zuzuordnen. Nach Spiegelung der Randdaten zu diesen Betreibungen via E-SchKG in einer zentralen Cloud - angedacht ist die Swiss Government Cloud - kann dann spätestens nach fünf Jahren mittels Abfragen der AHV-Nummer respektive der UID eine schweizweit vollständige Betreibungsregisterauskunft erhältlich gemacht werden, komfortabel, online und während 24 Stunden, während der ganzen Woche.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die BRA CH respektive die Regeln dazu im SchKG vollumfänglich und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.