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AB 36228

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Im Namen einer grossen Minderheit bitte ich Sie, auf die Lösung des Ständerates zu verzichten und an der Fassung des Nationalrates festzuhalten. Überlegen Sie sich: Das Sparziel mag richtig sein, Sie können es vor Augen haben. Aber ich muss Ihnen sagen: Dieser Weg ist falsch, und wir sind hier dabei, einen grossen Fehler zu machen. Weshalb?

Wenn wir die Waisenrenten um 20 Prozent aufstocken, dann ist das richtig für jene, die nur ein Kind haben, oder für Personen aus gewissen Einkommensgruppen, die zwei Kinder haben. Alle andern werden von dieser Aufstockung nichts wahrnehmen. Wenn wir auf der andern Seite die Witwenrenten um 20 Prozent kürzen, dann entsteht nur dort keine Lücke, wo früher eine Überdeckung vorhanden war. Wir sind einfach gesellschaftlich noch nicht so weit, davon ausgehen zu können, dass alle Frauen mit Familie berufstätig sind.

Schauen Sie einmal in die Statistik: Heute sind 73 Prozent der Witwen erwerbstätig, wenn sie 50 bis 54 Jahre alt sind. Von den 55- bis 61-Jährigen sind es aber nur 57 Prozent. Es ist nicht so wie bei unseren Kindern oder bei den jüngeren Frauen, dass sie versuchen, Beruf und Familie aufeinander abzustimmen.

Ich kann Ihnen sagen: Aus der Studie des BSV geht klar hervor, dass 25 Prozent aller Witwen heute nur von der [PAGE 1326] Witwenrente leben - wir haben die gesellschaftlichen Bedingungen noch nicht, wir haben nicht genügend familienexterne Betreuungsmöglichkeiten. Eine Frau, die nebenberuflich tätig ist, hat heute noch nicht die Möglichkeit, sich eine zweite oder eine dritte Säule anzusparen: Es ist einfach zu früh, um solche Korrekturen zu machen.

Nun heisst es ja in der Fassung des Ständerates, dass die Übergangszeit 17 Jahre dauert. Da muss ich Ihnen sagen: Es ist nicht richtig, eine solche Fassung in die 11. AHV-Revision zu packen. Wenn wir Korrekturen machen, dann müssen wir dazu stehen, vor allem auch, wenn sie so fundamentale Eingriffe in das System bringen; denn wir werden innerhalb der nächsten 17 Jahre ganz sicher eine 12. AHV-Revision durchführen müssen und werden dann bereit sein können, den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Ich bitte Sie, in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV und nicht einfach "AV" heisst. Ein Ehepaar hat heute nur eine Rente von 150 Prozent, mit den restlichen 50 Prozent werden die Hinterlassenenrenten finanziert. Wenn wir den Weg gehen - und dieser Weg ist durchaus in Jahrzehnten möglich -, dann müssen wir den Ehepaaren aber zweimal hundertprozentige Renten zugestehen. Wir können mit diesem neuen Artikel keine neue Not schaffen. Die Zeit ist einfach noch nicht reif. Es ist möglich, dass dieses Problem in gewissen städtischen Gegenden weniger vorhanden ist; aber in den ländlichen Gegenden, wo eine Frau drei, vier Kinder hat, ist es nicht möglich, dass sie nach Abschluss der Familienphase wieder in den Beruf gehen will. Wir sind einfach noch nicht so weit. Nachdem ich mich in der Bevölkerung umgehört habe - und jetzt in der Wahlzeit haben wir ja häufig Gelegenheit zu Kontakten -, kann ich Ihnen sagen, dass sich vor allem erzbürgerliche Kreise gegen diese Kürzung wehren, weil sie davon ausgehen, dass sie für die Familie zu Hause zu sorgen haben und auch bereit wären, wirklich für das Wohl und eine sichere Zukunft der Witwen zu sorgen.

Ich richte mich jetzt vor allem an die FDP- und die SVP-Fraktion. Der Arbeitgeberverband hat immer gesagt, das Sparziel sei richtig, der Weg sei falsch. In den letzten Zuschriften ist er von dieser Formulierung abgekommen und äussert sich gar nicht mehr zu diesem Problem. Aber Tatsache ist: Wenn Sie hier dem Ständerat zustimmen, gehen Sie einen falschen Weg. Sie schaffen nur Not und Ungerechtigkeiten, weil diese Lösung heute einfach noch nicht möglich ist.

Ich bitte Sie hier wirklich, am Beschluss Ihres Rates festzuhalten.