preparatory:AB 362319
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-16
Wortprotokoll
Es besteht überhaupt kein Zweifel: Die Prävention und Bekämpfung von Bildmanipulationen im Allgemeinen und namentlich auch im Zusammenhang mit Pädokriminalität ist sehr wichtig. Da sind wir uns alle einig. Klar ist auch, dass dieses Problem angesichts der technologischen Entwicklungen - Stichwort Deepfakes - zunimmt und wir dem nicht tatenlos gegenüberstehen dürfen. Gleichzeitig gibt es staatspolitische Realitäten, die wir bei der Problemlösung mit bedenken müssen und nicht einfach beiseiteschieben können.
Zu diesen Realitäten gehört, dass die Strafverfolgung im Bereich der Cyberkriminalität und namentlich auch bei den in der Motion erwähnten Delikten grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Unser Strafverfolgungssystem basiert auf dem Föderalismus, der naturgemäss autonome kantonale Zuständigkeiten mit sich bringt. Diese Konstellation ist zwar komplex, hat sich im Bereich der Cyberkriminalität aber als zweckmässig erwiesen, und zwar aus folgenden Gründen:
1.[NB]Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Polizei und den Kantonspolizeien funktioniert gut.
2.[NB]Mit dem interkantonalen Netzwerk für die Ermittlungsunterstützung in der digitalen Kriminalitätsbekämpfung (Nedik) sowie mit fachlichen Kompetenzaufteilungen unter den Kantonen existieren funktionierende operative Strukturen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und damit verbundener Straftaten.
3.[NB]Die heutigen Strukturen ermöglichen schnelle und gezielte Interventionen, ohne dass eine neue, übergeordnete Ebene oder Strategie erforderlich ist. Genau eine solche Ebene will aber die vorliegende Motion. Sie verlangt eine weitere Strategie zu einem Thema, das zwar tatsächlich ein zunehmendes Problem darstellt, aber gleichzeitig Teil von grösseren Themenkomplexen und kriminellen Handlungen im Cyberbereich ist.
Allein mit weiteren Strategien zu einzelnen Themen lösen wir keine Probleme, zumal eine solche Strategie auch im Kontext der aktuellen Realitäten gesehen werden muss. Diese sind: Polizeien und Staatsanwaltschaften sind bereits stark unter Druck, insbesondere im Cyberbereich, wo die Fallzahlen die verfügbaren Ressourcen übersteigen. Gerade hier sollten wir deshalb darauf achten, dass die verfügbaren Ressourcen für die operative Arbeit genutzt werden können anstatt für weitere Strategie- und Papierarbeiten. Jedenfalls wären von einer neuen Strategie kaum positive Auswirkungen auf die effektive Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden zu erwarten.
Die Erfahrung zeigt, dass die bestehenden Strukturen durchaus effizient sind und auch regelmässig zu Erfolgen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität führen. Die zuständigen Stellen wissen durchaus, was zu tun ist. Die Herausforderung ist, die zunehmende Anzahl und Komplexität der Fälle bewältigen zu können.
Der Änderungsantrag der Kommission schafft zwar etwas mehr Klarheit hinsichtlich der geforderten Strategie, an der Haltung des Bundesrates ändert das aber nichts. Das geltende Recht bietet bereits heute ausreichende Instrumente, um Anzeige zu erstatten, wenn unser Bild missbraucht wird. Auch was Schutzmassnahmen und präventive Ansätze angeht, bestehen, insbesondere auf Kantonsebene, also nahe bei den Menschen, eingespielte Strukturen bei Schulen, Polizei und Sozialbehörden. Aber auch der Bund ist hier in einer subsidiären Rolle aktiv. So hat zum Beispiel Kinderschutz Schweiz im Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit dem Fedpol, der nationalen Plattform Jugend und Medien, der Schweizerischen Kriminalprävention und Nedik eine Sensibilisierungskampagne gegen Cybersexualdelikte an Kindern und Jugendlichen lanciert. Die auf drei Jahre angelegte Kampagne hat zum Ziel, Präventionsbotschaften zu verbreiten. 2024 lag der Fokus auf Sextortion, wobei auch die Manipulation von Video- und Bildmaterial mittels künstlicher Intelligenz thematisiert wurde.
Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass eine weitere Strategie neben den vielen Strategien, die bereits bestehen, uns nicht weiterbringen wird. Wichtiger ist, dass wir uns auf die Stärkung der bestehenden Strukturen konzentrieren, zum Beispiel durch gezielte Investitionen und die Entwicklung von Ermittlungsfähigkeiten im Cyberbereich. Wichtiger ist auch, dass wir keine unnötig komplizierten zusätzlichen Prozesse in Gang setzen, die im schlimmsten Fall zu Ineffizienzen[NB]und[NB]einer[NB]weiteren Belastung von personellen [PAGE 1587] Ressourcen führen, die in der operativen Arbeit dringend gebraucht werden.
Der Bundesrat empfiehlt deshalb, die Motion Regazzi auch in abgeänderter Form abzulehnen. Er tut dies nicht, weil er das anvisierte Problem verharmlosen will, sondern weil er die Prioritäten anders setzen will, nicht auf Strategiearbeiten, sondern auf eine möglichst effektive Bekämpfung von Bildmanipulationen und Pädokriminalität im Internet.