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Engler Stefan · Ständerat · 2025-09-16

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-16

Wortprotokoll

In den nächsten Jahren stehen für die Autoverladeanlagen am Lötschberg, an der Furka, am Vereina- und am Simplontunnel grössere Erneuerungsinvestitionen an. Das betrifft die strassenseitige Infrastruktur wie auch die Erneuerung des Rollmaterials. Diese Verbindungen sind für die Erreichbarkeit der Regionen wichtig. Zudem tragen sie dazu bei, längere Umweg- und Passfahrten zu vermeiden. Deshalb hat das Parlament im Jahre 2024 beschlossen, die Autoverladeanlagen weiterhin zu unterstützen. Es hat beschlossen, den 2018 vom Parlament beschlossenen Kredit von 60 Millionen Franken für weitere Investitionen in die strassenseitige Infrastruktur um 46 Millionen Franken aufzustocken.

Die eidgenössischen Räte stimmten damals aber auch dem Antrag des Bundesrates zu, dass der Bund künftig das Rollmaterial für die Autozüge nicht mehr direkt finanziert. Neu soll es eine Fremdfinanzierung geben. Die Bahnen sollen also das Rollmaterial für die Autoverlade künftig über Bankkredite finanzieren, wie dies im Regional- und Personenverkehr bereits der Fall ist. Wären ungedeckte Kosten zu erwarten, könnte der Bund mit Abgeltungen den Unternehmungen zu Hilfe kommen.

Die jetzt vorliegende Botschaft befasst sich genau damit, nämlich mit der Finanzierung der Betriebsmittel des Autoverlades. Darunter fallen das Rollmaterial mit Lokomotiven und Autoverladewagen wie auch Werkstätten und Depots. Der Nationalrat und der Bundesrat sind sich einig: Für die Beschaffung von Betriebsmitteln analog dem regionalen Personenverkehr (RPV) sollen auch an die Transportunternehmungen des Autoverlades Bürgschaften geleistet werden können. Der Personenverkehr und dabei insbesondere der RPV [PAGE 891] kennt diese Art von Bundesunterstützung bereits seit dem Jahre 2010. Im Kern ging es darum, die Bonität des Bundes auf die Transportunternehmungen zu übertragen, um damit bessere Konditionen für Kapitalkosten zu erhalten.

Im Jahre 2020 verlängerte das Parlament den entsprechenden Rahmenkredit bis 2030. In der entsprechenden Botschaft leuchtete der Bundesrat die positiven Erfahrungen und Erkenntnisse aus den ersten zehn Jahren aus. Dank der Solidarbürgschaft wurden Zinseinsparungen im Umfang von gegen 10 Millionen Franken erzielt, was letztlich die Besteller, also Bund und Kantone, entlastete. Die Absicht dahinter ist, den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung der Betriebsmittel zu gewähren. Damit sollen die Effekte des Systemwechsels gemindert werden, wonach das Rollmaterial im Autoverlad künftig nicht mehr wie bis anhin mit Beiträgen des Bundes beschafft werden kann. Bis zu diesem Punkt gibt es keine Differenz mit dem Schwesterrat und auch nicht mit dem Bundesrat. Beide wollen Solidarbürgschaften auch für die zu beschaffenden Betriebsmittel des Autoverlades ermöglichen.

Der Bundesrat betonte in seiner Stellungnahme zum Bericht der KVF-N, welche die parlamentarische Initiative zugunsten des Autoverlades lanciert hatte, die gewährten Bürgschaften müssten sich allerdings auf vom Bund bestellte und subventionierte Autoverlade beschränken. Er berief sich dabei auf das Subventionsgesetz. Demnach würden Bürgschaften Finanzhilfen darstellen, deren Gewährung ausgeschlossen sei, solange ein Autoverlad eigenwirtschaftlich betrieben werde. Der Wortlaut des neuen Artikels 19 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel sieht diese Einschränkung allerdings nicht vor. Mit dieser in der Debatte im Nationalrat auch bestrittenen einschränkenden Auslegung käme aktuell nur der Furkaverlad der Matterhorn-Gotthard-Bahn in den Genuss einer Bürgschaft, weil nur der Furkaverlad mit Abgeltungen unterstützt wird.

Ihre Kommission teilt diese Rechtsauffassung des Bundesrates und auch des Nationalrates nicht und will den Zugang zu Bürgschaften für alle vier Autoverlade ermöglichen. Was sind die Gründe dafür? Bürgschaften für die Finanzierung von Betriebsmitteln können nur gewährt werden, wenn die Besteller der Beschaffung vorgängig zugestimmt haben. Damit wird sichergestellt, dass niemand von der Bürgschaft profitieren kann, der nicht dazu berechtigt ist. Entsprechend hätte der Bund, falls eine solche Unterstützung der Finanzierung durch eine Bürgschaft infrage käme, es in der Hand, das Gesuch und die Gewährung im Einzelfall zu überprüfen. Damit würde auch sichergestellt, dass niemand von der Bürgschaft profitiert, der nicht dazu berechtigt ist.

Die Höhe der Subvention bzw. der Bürgschaft würde sich auch direkt aus dem Investitionsbedarf ableiten. Mit der Solidarbürgschaft des Bundes würde das Ziel einer Gleichbehandlung aller Transportunternehmungen im Autoverlad gewährleistet. Ohne diese Solidarbürgschaft könnten nicht alle Transportunternehmungen zu gleichen Konditionen Fremdkapital aufnehmen. Eventuell würde eine Fremdfinanzierung der Betriebsmittel sogar verunmöglicht.

Bei der Solidarbürgschaft handle es sich in erster Linie um ein Finanzierungsinstrument zur Vereinheitlichung der Finanzierungskonditionen und zur Senkung der Zinskosten, nicht um ein Förderinstrument. So jedenfalls argumentierte der Bundesrat noch in der Botschaft für die Verlängerung der RPV-Bürgschaften vor fünf Jahren. "Sie führt nicht per se dazu", ich zitiere aus der Botschaft, "dass im RPV mehr Betriebsmittel beschafft werden. Da alle Solidarbürgschaften" - auch beim Autoverlad - "beim BAV beantragt werden müssen, hat sich seit der Einführung des Instruments die Transparenz bezüglich der Finanzierungen im RPV erhöht." So lautet die Argumentation von damals. Damit wird sichergestellt, dass niemand von der Bürgschaft profitieren kann, der nicht dazu berechtigt ist. Die Höhe der Subvention leitete sich aus dem Investitionsbedarf ab. Die Solidarbürgschaft für Investitionen auch im Autoverlad würde eine signifikante Reduktion der durch den Bund und die Kantone vielleicht auch später zu tragenden Abgeltungen nach sich ziehen.

Die Beschränkung der Bürgschaftsgewährung auf Transportunternehmungen mit vom Bund bestelltem Angebot lässt sich aus weiteren Gründen nicht rechtfertigen:

Erstens sprechen wir nur von sehr wenigen, klar bekannten, eng überwachten und in grössere Transportunternehmungen integrierten Autoverladen in der Schweiz. All diese Autoverlade erfüllen auch einen sehr nachgefragten und wichtigen Service-public-Auftrag. Die Vorteile und Synergien für Autoverlad, Güterverkehr und Personenverkehr sind gross und unbestritten.

Zweitens ist das Bestreben nach einer langfristigen, vollen Kostendeckung bzw. einem eigenwirtschaftlichen Betrieb des Autoverlades als Glücksfall für den Bund und die Kantone zu verstehen. Diese Haltung und diese Motivation sollten nun nicht durch den Wegfall des Instruments der Solidarbürgschaft fast bestraft werden.

Drittens erlaubt die Kann-Formulierung im Einzelfall eine Beurteilung der Frage, ob die Bürgschaftsgewährung auch im Interesse des Bundes ist, etwa um zu vermeiden, dass Abgeltungen notwendig würden. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass auch sogenannt eigenwirtschaftliche Autoverlade bereits von Finanzhilfen des Bundes profitiert haben und noch profitieren, sei dies für die strassenseitige Infrastruktur oder, in der Vergangenheit, als Erstinvestition zur Beschaffung des Rollmaterials. Die Eigenwirtschaftlichkeit entpuppt sich nämlich, bei Lichte betrachtet, als eine Scheineigenwirtschaftlichkeit. Weder berücksichtigt sie Abschreibungen und Zinsen auf die Erstinvestitionen, noch leistet sie einen finanziellen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung. Wenn man sich auf das Subventionsgesetz berufen will, dann gibt das Subventionsgesetz die Voraussetzungen für Finanzhilfen vor, so denn diese Darlehen als solche qualifiziert werden, nämlich ein Interesse des Bundes an der Aufgabenerfüllung, eine Beurteilung, der Nachweis, dass die Aufgabe ohne Unterstützung nicht ausgeführt würde, weil damit kein[NB]ausreichender[NB]wirtschaftlicher Ertrag erzielt werden könnte, und dass zumutbare Selbsthilfemassnahmen nicht ausreichen.

Es gibt noch einen vierten Grund, weshalb diese Trennung zwischen bestelltem Autoverlad und nicht bestelltem Autoverlad bezüglich der Gewährung von Bürgschaften nicht zu rechtfertigen ist: Auch im Falle der Autoverlade Lötschberg, Vereina und Simplon ist nämlich damit zu rechnen, dass trotz aller Bemühungen zur Eigenwirtschaftlichkeit in naher Zukunft Abgeltungen benötigt werden, vor allem dann, wenn diese Betriebsmittel, die jetzt angeschafft werden müssen, am Markt finanziert werden müssen.

So viel zur Vorlage. Ich bitte Sie, dem Antrag der KVF, die der Argumentation des Bundesrates und des Schwesterrates ohne Gegenstimme nicht gefolgt ist, zuzustimmen und diese Möglichkeit, Bürgschaften zu gewähren, für alle vier Autoverlade zu ermöglichen. Dies entspräche auch dem politischen Willen, nämlich der parlamentarischen Initiative, welche diesem Entwurf hier zugrunde liegt.