Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-17
Wortprotokoll
Die Schuldenbremse gibt vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. So steht es in Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung. Damit bleiben die Schulden in Millionen Franken auf Dauer stabil. Gleichzeitig sinkt die Schuldenquote über die Zeit hinweg, weil die Wirtschaftsleistung in der Regel steigt.
Die Motion verlangt nun, statt der Stabilisierung des Schuldenniveaus die Stabilisierung der Schuldenquote heranzuziehen. Das ist nicht das Gleiche. Dies wäre eine grundlegende Neuausrichtung der Schuldenbremse. Die Schulden könnten dann im Gleichschritt mit der Wirtschaftsleistung wachsen. Entsprechend könnten die Ausgaben auf Dauer höher sein als die Einnahmen, und es wäre zulässig, dass der Bund auf Dauer Finanzierungsdefizite schreiben dürfte; dafür wäre allerdings eine Verfassungsänderung nötig. Die Motion verlangt also nicht nur eine Gesetzesänderung, sondern auch eine Verfassungsänderung.
Das Parlament diskutierte über dieses Thema schon einige Male. Vor nicht allzu langer Zeit, am 19.[NB]September 2023, lehnte Ihr Rat das Postulat 22.4188, "Wachstumsorientierte Schuldenbremse", ab. Es hatte den Bundesrat aufgefordert, zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen der Schuldenbremse auf das Ziel einer Stabilisierung der Schuldenquote hingearbeitet werden kann.
Der Bundesrat sieht nach wie vor keinen Grund, die rechtlichen Grundlagen zur Schuldenbremse anzupassen. Die Schuldenbremse ist im Krisenfall flexibel; Frau Nationalrätin Wyss hat es gesagt. In einer Rezession sind ausserordentliche Ausgaben möglich. Wir haben keine Rezession. Ich denke beispielsweise auch an die Corona-Pandemie, ich denke an die Ukraine-Flüchtlinge - in diesen Situationen war das möglich; aber man muss diese Schulden dann auch wieder zurückbezahlen. Das heisst, wir haben Spielraum. Bei den Investitionen haben wir sowieso Spielraum, denn seit der Einführung der Schuldenbremse hat sich einiges verändert. Wir haben den BIF für die Bahninfrastruktur, wir haben den NAF für die Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsinvestitionen, und das erlaubt eben genau auch eine Verstetigung der Investitionen in diesen Bereichen.
Kurz: Die Schuldenbremse hat sich seit ihrer Einführung bewährt, und ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.