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Baumann Kilian · Nationalrat · 2025-09-17

Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2025-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen kurz meine zwei Minderheitsanträge begründen. Mit dem ersten Antrag möchten wir den Gegenentwurf leicht anpassen und mit dem zweiten Antrag zur Version des Bundesrates zurückkehren.

Um den Tierschutz konsequent zu stärken, möchten wir bei Artikel 14a Absatz 2 das Adjektiv "stark" streichen. Bei der Fragestellung, welche Methoden als tierquälerisch gelten, orientiert sich der Bundesrat an den Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit. Diese Leitprinzipien sind eindeutig, und sie sehen keine Unterscheidung vor, ob das Tierwohl ein wenig oder stark beeinträchtigt wird. In beiden Fällen ist das Tierwohl beeinträchtigt, und die entsprechenden Methoden sind als tierquälerisch einzustufen. Diese Unterscheidung ist unnötig, und das Adjektiv "stark" kann darum gestrichen werden.

Während der Antrag zu Artikel 14a den Gegenentwurf des Bundesrates griffiger gestalten will, geht es beim Minderheitsantrag zu Artikel 14b darum, den Gegenentwurf nicht bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Pelze und Pelzprodukte sollen nach wie vor importiert und hier gehandelt werden können, wenn sie nachweislich aus nicht tierquälerischer Produktion stammen. Der Entwurf des Bundesrates sieht dafür ein Zertifizierungsprogramm des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vor. Das ist eine gute Lösung, denn so gewährleisten wir eine transparente, einheitliche und objektive Zertifizierung der Produktionsmethoden, die unsere Kriterien bezüglich Tierwohl berücksichtigen. Demgegenüber will sich die Kommissionsmehrheit bei der Zertifizierung auf bestehende, bisher untaugliche internationale Zertifizierungssysteme abstützen. Die Zertifizierungssysteme sind höchst umstritten, denn diese Labels wurden von der Pelzindustrie selbst eingeführt. Sie orientieren sich an den gängigen, grausamen Produktionsmethoden und verkaufen diese als tierfreundlich.

Mit dieser Regelung unterstützen wir nur das Greenwashing der Pelzindustrie und haben für das Tierwohl nichts gewonnen. Wenn von der Pelzindustrie selbst zertifizierte Pelzprodukte als tierfreundlich produziert gelten würden, würde sich nichts ändern. Wir würden nach wie vor tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte importieren, nur dass diese dann per Zertifikat als tierfreundlich produziert gelten würden. Diese Regelung verwässert den ganzen Gegenentwurf. Das Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte würde zum Papiertiger.

Ich bitte Sie darum, bei Artikel 14b der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen und damit zur ursprünglichen Version des Bundesrates zurückzukehren, damit der Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten tatsächlich gestoppt werden kann.