Sauter Regine · Nationalrat · 2025-09-17
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-17
Wortprotokoll
Die vorliegende Initiative fordert ein Einfuhrverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte. Gemäss Initiativkomitee dürften damit keine Pelzprodukte mehr importiert werden, bei deren Herstellung gegen schweizerisches Recht verstossen wurde. Dieses Anliegen unterstützen wir, sehen jedoch die damit verbundenen handelsrechtlichen Probleme. Auch ist es nicht stufengerecht, ein Einfuhrverbot in der Bundesverfassung zu verankern. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Initiative deshalb ab.
Sinnvoller und zielführender ist es, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen, der einen gangbaren Weg zur Umsetzung des Anliegens der Initianten aufzeigt. Das macht der indirekte Gegenvorschlag, den der Bundesrat vorlegt. Er sieht eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor, die sich für die Definition von "tierquälerisch" an den Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) für den Bereich Tierwohl orientiert - die WOAH ist eine zwischenstaatliche Organisation mit 183 Mitgliedern, die sich für die Verbesserung der Tiergesundheit weltweit einsetzt. Zudem verbietet der indirekte Gegenvorschlag auch den Handel mit tierquälerisch hergestellten Pelzen und Pelzprodukten und nicht nur deren Einfuhr. Dies ermöglicht es, Kontrollen nicht nur an der Grenze, sondern auch im Inland, in den Bekleidungsgeschäften und im Online-Handel, durchzuführen. Die Forderung der Initiative nach[NB]einem Einfuhrverbot hat der Bundesrat in der Zwischenzeit bereits aufgenommen. Seit dem 1.[NB]Juli 2025 gilt auf Verordnungsstufe ein Einfuhrverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte. Das alles ist für uns ein zielführender Weg, weshalb wir auf die Vorlage eintreten und ihr in der Gesamtabstimmung zustimmen werden.
Noch einige Bemerkungen zur Detailberatung respektive zu den vorliegenden Minderheitsanträgen: Die FDP-Liberale Fraktion folgt mehrheitlich immer der Mehrheit. Die Minderheitsanträge Baumann respektive Rosenwasser bei Artikel 14a Absätze 2 und 3 lehnen wir ab. Die Verordnung des Bundesrates wird eine Konkretisierung dieser Bestimmungen bringen. Es ist nicht zweckmässig, einzelne Massnahmen auf Gesetzesstufe vorzusehen.
Artikel 14b bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Ein- und Durchfuhr von und der Handel mit Pelzen und Pelzprodukten erlaubt ist und wie dies kontrolliert werden soll. Hier schlägt der Bundesrat die Etablierung eines eigenen Schweizer Zertifizierungsprogramms vor. Das lehnen wir ab. Wieso sollen sich ausländische Produzenten an einem speziell für die Schweiz geschaffenen Zertifizierungsprogramm ausrichten, wenn bereits analoge und breit akzeptierte internationale Systeme bestehen? Es kann hier auf internationale Labels verwiesen werden, die die Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit und die aktuellen wissenschaftlichen Standards zum Tierschutz ebenfalls erfüllen. Diese ermöglichen zudem eine genaue Nachverfolgung der Produktion von Pelzen. Mit dem Vorschlag des Bundesrates würde eine überadministrierte schweizerische Insellösung geschaffen. Der Bundesrat führt in der Botschaft selber aus, dass sich dadurch ein gewisser Mehraufwand ergeben würde. Aus unserer Sicht würde diese Regelung faktisch einem Importverbot gleichkommen. Vielmehr macht es Sinn, dass sich die Schweiz bei der Zulassung von Pelzen und Pelzprodukten an gleichwertigen internationalen Standards orientiert und diese für ihre Beurteilung übernimmt.
Zusammenfassend lehnt die FDP-Liberale Fraktion die Volksinitiative ab und stimmt grossmehrheitlich dem indirekten Gegenvorschlag zu.