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Pult Jon · Nationalrat · 2025-09-17

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-17

Wortprotokoll

Die Frage, die jetzt vor uns liegt, ist einfach: Sollen Schweizerinnen und Schweizer, die in der Ukraine gegen die völkerrechtswidrige russische Aggression kämpfen, in unserem Land bestraft werden, oder soll ihnen eine Amnestie gewährt werden?

Meine parlamentarische Initiative schlägt eine Amnestie vor. Sie betrifft einzig Verstösse gegen Artikel 94 des Militärstrafgesetzes, also den Eintritt in fremden Militärdienst. Für andere allfällige Straftaten gilt sie selbstverständlich nicht.

Die Bundesversammlung hat ausdrücklich die Kompetenz, Amnestien zu gewähren. Artikel 173 Absatz 1 Litera k der Bundesverfassung sowie Artikel 232e des Militärstrafgesetzes sind diesbezüglich eindeutig. Was bedeutet Amnestie? Der St.[NB]Galler Kommentar zur Bundesverfassung sagt es präzise: Amnestie bedeutet "den Verzicht des Staates auf Strafverfolgung oder Strafvollzug" und weiter "ein kollektives Verzeihen im Interesse des Staates". Es geht nicht um das Umschreiben der Geschichte, nicht um die Aufhebung von Urteilen, sondern darum, dass wir als Staat bewusst sagen: Wir verzichten auf Strafe, wir verzeihen kollektiv, und zwar, weil dies einem öffentlichen Interesse entspricht.

Die Schweizerinnen und Schweizer, um die es hier geht, verteidigen nicht nur die Ukraine, sie verteidigen zugleich Prinzipien, die auch die Schweiz verpflichten. Die UNO-Charta garantiert die Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten. Die Schlussakte von Helsinki, die gewissermassen die Gründungsurkunde der OSZE darstellt, sichert Frieden durch die Garantie der Unabhängigkeit der Staaten und ihrer Grenzen. Unsere Bundesverfassung definiert im Zweckartikel - Artikel 2 Absatz 1 - Freiheit, Demokratie und Unabhängigkeit als Ziele unseres Staates, und der Einsatz für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung ist in Artikel 2 Absatz 4 der Bundesverfassung geregelt.

Die Ukraine führt einen legitimen Verteidigungskrieg. Russland verübt eine illegale Aggression. Wer als Schweizerin oder Schweizer freiwillig sein oder ihr Leben riskiert, um diese Grundsätze des Völkerrechts und unserer Eidgenossenschaft in der Ukraine zu verteidigen, handelt im Einklang mit den Werten der Schweiz. Genau darum liegt es auch im öffentlichen Interesse, auf eine Bestrafung dieser Bürgerinnen und Bürger zu verzichten.

Nun wird gegen diese parlamentarische Initiative auch die Neutralität ins Feld geführt. Doch Neutralität ist kein Staatsziel der Schweiz. Zudem verpflichtet sie nur den Staat, nicht die Bürgerinnen und Bürger. Das Haager Abkommen von 1907, das neutralitätsrechtlich entscheidend ist, sagt es klar: Eine neutrale Macht ist nicht verantwortlich, wenn Einzelpersonen in den Dienst einer Kriegspartei treten. Andere neutrale Staaten wie Österreich oder Irland kennen kein Verbot des Eintritts in fremden Militärdienst. Wir bestrafen also in der Schweiz, obwohl wir das neutralitätsrechtlich nicht müssten. Es ist keine völkerrechtliche Pflicht, sondern eine innenpolitische Entscheidung, dass unser Militärstrafrecht so ist, wie es ist. Neutralität sollte doch nicht zur Strafe für jene werden, die für Recht und Freiheit kämpfen. Heute haben wir die Chance, eine gerechte Entscheidung zu treffen.

Eine Amnestie bedeutet nicht, dass Handlungen nachträglich legalisiert werden. Sie bedeutet lediglich: Der Staat verzichtet auf Strafe, der Staat verzeiht. Genau das erhofften sich übrigens die Schweizer Spanien-Kämpfer 1939, die gegen den Franco-Faschismus und für die Demokratie gekämpft hatten. Sie baten unser Parlament damals um eine Amnestie und erhielten keine. Sie wurden verurteilt, viele wurden schwer bestraft. Erst siebzig Jahre später, als es für die allermeisten zu spät war, weil sie schon tot waren, hat unser Parlament sie rehabilitiert. Das war zwar richtig, aber es kam zu spät.

Machen wir diesen Fehler nicht noch einmal. Die Schweiz kann heute zeigen, dass sie gelernt hat: Wer für Freiheit, Demokratie und Völkerrecht kämpft, verdient nicht Strafe. Wer in der Ukraine für Souveränität und Demokratie kämpft, verdient zumindest unser kollektives Verzeihen. Das steht im Einklang mit unseren Staatszielen, im Einklang mit dem Völkerrecht, im Einklang mit unseren demokratischen Grundwerten.

Darum bitte ich Sie, stimmen Sie dieser Amnestie zu.