Bally Maya · Nationalrat · 2025-09-17
Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-17
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Fischer Benjamin 24.463 fordert, dass bei der Orientierung der Bevölkerung über eine Straftat das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekannt gegeben werden, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder Personen dadurch identifiziert werden können.
Die Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen am 3.[NB]Juli 2025 verlief sehr kontrovers und auch nicht ganz emotionsfrei. Von der befürwortenden Minderheit wurde ins Feld geführt, dass diese Informationen von der Stimmbevölkerung verlangt würden und es ihr deshalb geschuldet sei, alle Informationen über eine Täterschaft transparent zu kommunizieren; Sie haben die Details von meinem Kollegen Mauro Tuena gehört.
Von den Gegnerinnen der Initiative wird jedoch entgegnet, dass Transparenz über die Polizeistatistik erfolge und somit auch nicht davon gesprochen werden könne, dass Tatsachen vertuscht werden sollten. Einige waren der Meinung, dass es den Befürwortern lediglich darum gehe, die Thematik zur Instrumentalisierung und medialen Ausschlachtung zu benutzen. Es wurde erwähnt, dass zum Beispiel Spanien es geschafft habe, das Ausmass der geschlechterspezifischen Gewalt drastisch zu reduzieren, ganz ohne Nennung der Nationalität. Diese Information habe demnach nichts mit dem Thema Sicherheit zu tun.
Zudem wurde die Frage gestellt, ob man bei einer Person mit Migrationshintergrund, die in dritter Generation in der Schweiz lebe, noch von Ausländerin sprechen könne oder ob dafür eine Abstufung vorgenommen werden müsste. Auch wurde gefragt, was denn bei Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern angegeben werden solle. Weitere Stimmen der mehrheitlich ablehnenden Kommissionsmitglieder waren der Meinung, es werde bereits heute in den allermeisten Fällen die Nationalität genannt, die parlamentarische Initiative sei also unnötig.
Es gab ebenfalls Argumente zur Rechtsstaatlichkeit. Es wurde infrage gestellt, dass eine verfassungsrechtliche Grundlage bestehe, um stets diese Merkmale von Tatverdächtigen und Opfern veröffentlichen zu können.
Ebenso wurde vor der Vermischung bezüglich des Vorprozessualen und des Prozessualen gewarnt, wenn Artikel 74 StPO in dieser Weise abgeändert würde. Es brauche bei diesem Artikel stets eine Güterabwägung im konkreten Fall.
Von der Verwaltung wurde den Kommissionsmitgliedern bestätigt, dass bereits heute Nationalität und Alter von beschuldigten Personen in der Regel genannt werden, meist gestützt auf Ziffer 7 der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS). Diese sieht vor, dass in Medienorientierungen bezüglich Tatverdächtigen und Opfern neben dem Alter auch die Nationalität bekannt gegeben werden soll. Von dieser Regelung ist abzuweichen, wenn Gründe des Persönlichkeitsschutzes oder kantonale Richtlinien dagegen sprechen oder die Gefahr besteht, dass Personen dadurch identifiziert werden können.
Ich weiss, Zürich ist sehr gross und wichtig für die Schweiz, aber Zürich ist nicht die ganze Schweiz. In den allermeisten Fällen wird bereits gemäss dieser Ziffer 7 der Empfehlungen [PAGE 1646] der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten verfahren.
Nach der ausführlichen Diskussion entschied die RK-N mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Im Namen der Kommission bitte ich Sie darum, dies auch zu tun.