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Friedli Esther · Ständerat · 2025-09-18

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-18

Wortprotokoll

Die Sprecherin der Mehrheit hat es gesagt: Der Nationalrat hat hier einen Artikel aufgenommen, gemäss welchem bei Dublin-Fällen im Verfahren über die Haftandrohung und -verlängerung eine amtliche Rechtsvertretung von Amtes wegen für die Dauer des Verfahrens bereitgestellt werden soll.

Ich erlaube mir, noch etwas zur Einbettung zu sagen: Bei den hier betroffenen Personen handelt es sich ausschliesslich um sogenannte Dublin-Fälle, also um Personen, die bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben und nun wieder in diesen Staat überführt werden sollten oder müssen, zum Beispiel nach Italien oder nach Österreich - es geht also um ein anderes Dublin-Land. Diese Personen haben aufgrund des Dublin-Verfahrens kein Anrecht auf Asyl in unserem Land. Falls sie nach Abschluss des Verfahrens unser Land nicht freiwillig verlassen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen, die in Artikel 76a AIG ausgeführt werden - zum Beispiel bei Anzeichen, die befürchten lassen, dass eine Person sich der Durchführung der Wegweisung entzieht oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt -, in Haft genommen werden. Dies betrifft also Personen, die eigentlich freiwillig ausreisen sollten oder könnten, aber dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht möchten. Der Nationalrat möchte diesen Personen nun noch einen unentgeltlichen Rechtsvertreter zur Seite stellen.

Meine Minderheit bittet Sie, auf diese Ergänzung des Nationalrates zu verzichten. Dabei erlaube ich mir, aus einem Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), also der Kantone, an unsere Kommission zu zitieren. Es bringt auf den Punkt, warum diese neue Bestimmung massiv in die Hoheit der Kantone eingreift und eine materielle, aber auch finanzielle Ausweitung der unentgeltlichen Rechtsvertretung darstellt. Im Schreiben steht: "Für die Dublin-Haftverfahren sind die Kantone zuständig. Sie müssten auch die Kosten tragen. Die KKJPD erachtet diesen Vorschlag als praxisfremd und bittet die Kommission des Ständerates, ihn nicht zu übernehmen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und die in der Folge ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind. Diesen Personen in jedem Fall von Amtes wegen eine Rechtsvertretung zu bestellen und zu bezahlen, erscheint unverhältnismässig und wäre für die kantonalen Migrationsämter mit grossen personellen und finanziellen Aufwänden verbunden. Die betroffenen Personen haben auch ohne dieses Obligatorium die Möglichkeit, einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu beantragen, um sich vertreten zu lassen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, werden diese Anträge von den Kantonen auch heute schon bewilligt."

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und diese Ergänzung in Artikel 80b nicht aufzunehmen.