Hübscher Martin · Nationalrat · 2025-09-18
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-18
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 18.[NB]August 2025 die von Ständerätin Heidi Z'graggen am 24.[NB]September 2024 eingereichte und vom Ständerat am 17.[NB]März 2025 mit 36 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommene Motion vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Berechnungsmodus für Steillagenbeiträge in der Direktzahlungsverordnung so anzupassen, dass der Anteil der Steillagenflächen mindestens 30 Prozent der beitragsberechtigten Mähwiesen des Betriebs betragen muss. Das Agrarbudget soll um den Mehraufwand erhöht werden, und die Anpassung soll spätestens mit der nächsten Gesamterneuerung der Agrarpolitik, mit der AP 2030, in Kraft treten.
Das tönt recht kompliziert. Was will die Motion genau? Sie alle kennen die Topografie der Schweiz. Wir sind ein Land der Berge. Fast die Hälfte unserer Landesfläche hat eine Neigung von über 35 Prozent. Nun, die landwirtschaftlich genutzten Hanglagen können unterschiedlich bewirtschaftet werden: als Weiden, Mähwiesen, ackerbaulich genutzte Flächen oder als sogenannte Dauerkulturen, also zum Beispiel für Beeren, Apfel- oder andere Bäume. Werden Hanglagen dauerhaft als Weiden genutzt, entsteht bald eine Art Terrassierung - wir nennen das in der Mundart "Kuhwege" -, sodass eine spätere Nutzung als Mähwiese fast nicht mehr möglich ist. Das bedeutet fast eine definitive Umstellung zur Weide, das Land wird fast zu einer Alp.
Werden Hanglagen aber als Mähwiesen genutzt, wenn das Gras also mit einer Hangmechanisierung oder von Hand gemäht, geschwadet und als Heu verwertet wird, ist das nicht nur viel, viel aufwendiger als eine reine Weide, es entsteht auch eine ganz andere Flora und Fauna. So ist zum Beispiel bei vielen Biodiversitätsförderflächen vorgegeben, dass diese gemäht werden müssen und nicht "nur" geweidet werden dürfen. Die schön gemähten Wiesen machen auch unsere Hügel- und Berglandwirtschaft aus und helfen, Erosionen vorzubeugen.
Ist die Wirtschaftlichkeit für das aufwendige Mähen aber nicht mehr gegeben, werden solche Flächen nur noch als Weiden genutzt. Mit den Beiträgen soll eine offene Landschaft und eine flächendeckende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche sichergestellt werden, indem die erschwerenden Produktionsbedingungen ausgeglichen werden.
Wo liegt das Problem? Als Steillagen gelten Hanglagen mit mehr als 35 Prozent Neigung. Aktuell erhalten Betriebe einen Steillagenbeitrag, wenn der Anteil dieser Flächen an der beitragsberechtigten landwirtschaftlichen Nutzfläche mindestens 30 Prozent beträgt. Jetzt kann es aber sein, dass ein Betrieb Steillagen und Weiden hat. Beträgt der Anteil der Weiden über 70 Prozent, erhält der Betrieb keine Steillagenbeiträge, auch wenn alle Flächen, die gemäht werden, über 35 Prozent Hangneigung aufweisen. Genau hier setzt die Motion an. Der Anteil der Steillagen soll nicht mehr auf Grundlage der gesamten bewirtschafteten Fläche berechnet werden, sondern auf Grundlage der gesamten Mähwiesen. Mit dieser Anpassung des Berechnungsmodus profitieren mehr Betriebe von den Steillagenbeiträgen.
Die Motion verlangt eine Erhöhung des Agrarbudgets um diesen Mehraufwand, der von der Verwaltung mit rund 5 Millionen Franken beziffert wird. Ein Antrag, der diesen Teil der Motion streichen wollte, wurde in der Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Motion fordert eine Umsetzung spätestens mit der Agrarpolitik 2030, also mit der nächsten Gesamtrevision. Die Kommission weist den Bundesrat darauf hin, dass der Bergackerbau und die Dauerkulturen wie Beeren oder Obst in der Umsetzung ebenfalls berücksichtigt werden sollten, damit es nicht zu einer einseitigen Unterstützung von Mähwiesen kommt.
La commission, comme le Conseil fédéral, souligne que les exploitations agricoles disposant de prairies de fauche en pente apportent une contribution précieuse à la promotion de la biodiversité. L'exploitation de ces prairies étant particulièrement coûteuse, elle risque d'être abandonnée pour des raisons économiques. Pour contrer cette tendance, le mode de calcul des contributions pour les terrains en pente doit être adapté afin que les exploitations disposant de prairies de fauche puissent en bénéficier davantage.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.
Je vous invite à suivre la majorité de la commission et à approuver la motion, comme le Conseil des États.