Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2025-09-18
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18
Wortprotokoll
Die SGK unseres Rates hat die Motion Poggia am 27.[NB]Juni 2025 vorberaten. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz so zu ändern, dass auf nationaler Ebene ein von einer unabhängigen Institution verwalteter Fonds geschaffen wird, in dem die Reserven aller Versicherer zusammengefasst werden, die über eine Bewilligung zur Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verfügen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen. Ich spreche hier für die Mehrheit der Kommission, die Minderheit wird ihre Argumente nachher darlegen.
Nach geltendem Recht wird, wenn ein Versicherer ein gutes Ergebnis erzielt, der Ertrag des Geschäftsjahres in dessen Reserven eingezahlt. Wenn diese es zulassen, kann der Versicherer sie dann im Interesse seiner Versicherten freiwillig senken. Ein nationaler Reservefonds würde diese Möglichkeit aufheben. Heute wird jedes Jahr die Mindesthöhe der Reserven individuell für jeden Versicherer ermittelt, denn jeder Versicherer weist unterschiedliche Eigenschaften auf. Es handelt sich um einen etablierten und allgemein anerkannten Standard im Versicherungswesen, der auch bei anderen Sozialversicherungen angewandt wird. Es wäre kompliziert, Kriterien für die Beitragshöhe jedes Versicherers zur Finanzierung festzulegen. Wäre das der Versichertenbestand, der Risikoausgleich oder das Vorjahresergebnis? Im letzten Fall würden gewissenhafte Versicherer bestraft, indem sie höhere Beiträge entrichten müssten, um das Defizit ihrer Konkurrenten auszugleichen.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, weil sie das heutige System als zufriedenstellend erachtet. Die Mehrheit ist auch der Meinung, dass es komplex und nicht zielführend wäre, die Verwaltung der Reserven von den anderen Tätigkeiten der Versicherer zu trennen. Wenn diese ihre Reserven nicht mehr verwalten würden, würden sie zum Beispiel nicht mehr von den Einsparungen aufgrund einer effizienteren Rechnungskontrolle profitieren. Da allfällige Verluste gemeinsam zu tragen wären, könnten die Krankenversicherer zudem dazu verleitet werden, vermehrt Risiken einzugehen. Ausserdem sieht das Gesetz bereits vor, dass zu hohe Prämieneinnahmen an die betroffenen Versicherten rückerstattet werden können, unabhängig davon, bei welchem Krankenversicherer diese aktuell versichert sind.
Namens der Mehrheit der SGK-S bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.