Rossi Viktor · 2025-09-18
Rossi Viktor · Bern · 2025-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, in zwei Fällen den Kommissionen nicht zu folgen und zwei Motionen abzuschreiben.
Ich beginne mit dem ersten Fall. Es geht um die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates, die Ihnen beantragt, die Motionen 22.4260 und 22.4264 nicht abzuschreiben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Aufträge dieser Motionen erfüllt wurden und die Motionen somit abgeschrieben werden können. Die beiden Motionen verlangen zweierlei: Erstens sollen mittels Erlass departementsübergreifende einheitliche und systematische Verfahren bezüglich der Information und Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes eingeführt werden. Zweitens sollen diese einheitlichen Verfahren in der Bundesverwaltung umgesetzt werden.
In Erfüllung dieser beiden Motionen hat der Bundesrat am 27.[NB]November des vergangenen Jahres neue Weisungen für die Umsetzung von Artikel 152 des Parlamentsgesetzes beschlossen. Die APK vertreten die Position, dass der Weg über Weisungen rechtlich nicht bindend ist. Dem widerspricht der Bundesrat. Die Weisungen sind rechtlich bindend und am[NB]1.[NB]Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit diesen Weisungen und den zusätzlichen Massnahmen, die er beschlossen hat, sichergestellt ist, dass die Kommissionen so einheitlich und systematisch wie möglich konsultiert und informiert werden. Die Weisungen sind rechtlich verbindlich, und entsprechend ist der Bundesrat der Ansicht, die zwei Aufträge der Motionen vollständig erfüllt zu haben. Er beantragt Ihnen deshalb die Abschreibung der beiden Motionen.
Im zweiten Fall geht es um die Motion Roduit 19.3624, "Konsum von lokal angebautem Obst und Gemüse fördern". Die Motion beauftragt den Bundesrat, die in der Schweiz und den EU-Ländern geltenden Best Practices hinsichtlich des Konsums von lokal angebautem Obst und Gemüse zu verbreiten. Gemäss der WAK sollen die Massnahmen zur Förderung des Konsums von lokal angebautem Obst und Gemüse weiter vorangetrieben werden. Der Bund soll ausserdem eine wichtigere Rolle bei deren Finanzierung übernehmen.
Der Bund fördert mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032 bereits eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung. Es gibt eine Gesundheitsförderungskampagne "5 am Tag" des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, mit der der Früchte- und Gemüseverzehr in der Bevölkerung gesteigert werden soll. Diese Kampagne vermittelt dazu Informationen zu einer saisonalen und nachhaltigen Ernährung und fördert damit auch den Konsum von lokal angebautem Obst und Gemüse. Weiter unterstützt der Bund die Absatzförderung von Schweizer Früchten und Gemüse bereits im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes subsidiär mit verschiedenen Finanzhilfen.
Zusammengefasst: Der Absatz von Schweizer Obst und Gemüse wird bereits im Rahmen der Agrargesetzgebung gefördert. Die angespannte Haushaltslage des Bundes erlaubt keine weitergehende finanzielle Unterstützung durch den Bund. Der Bundesrat wird sich aber weiterhin im Rahmen der bestehenden Instrumente für die Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen Ernährung einsetzen. Aus Sicht des Bundesrates ist das Anliegen der Motion erfüllt, und wir bitten Sie, die Motion abzuschreiben.