AB 363492
Cottier Damien · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-23
Wortprotokoll
Eine Minderheit Rutz Gregor beantragt beim 3.[NB]Kapitel, alle im Rahmen der parlamentarischen Initiative Chassot vorgesehenen Ergänzungen zu streichen. Diese Minderheit ist insbesondere der Ansicht, dass die Hilfen im Rahmen des verfassungsmässigen Auftrags des Bundes zu weit gehen und dass sie bei der Volksabstimmung 2022 abgelehnt wurden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist hingegen der Ansicht, dass die hier vorgeschlagenen Massnahmen die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundes nicht überschreiten, da sie keine direkte Hilfe für die Presse darstellen, sondern im Bereich der indirekten Hilfe bleiben, und dass die Ablehnung in der Volksabstimmung sich nach der vorangegangenen Debatte vor allem - und dies wurde von Kollege Rutz bestätigt - auf die Unterstützung der elektronischen Medien bezog, die hier nicht speziell angesprochen sind. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor abzulehnen.
In Bezug auf die Selbstregulierung - Artikel 76a - lehnte die Kommission einen Antrag Rutz Gregor auf Streichung dieser Unterstützung ab. Sie verwies dabei auf die Bedeutung des Schweizer Presserates. Dieser spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung und Anwendung journalistischer Standards, insbesondere in Bezug auf Ethik und Respekt gegenüber Personen. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag dieser Minderheit Rutz Gregor abzulehnen.
Zu den Presseagenturen und Agenturen für audiovisuelle Inhalte, Artikel 76b: Die Mehrheit der Kommission bestätigte die Relevanz einer begrenzten Unterstützung für Presseagenturen von nationaler Bedeutung, wie etwa die Keystone-SDA. Sie bilden eine unverzichtbare Grundlage für den gesamten Schweizer Journalismus, einschliesslich der regionalen Medien. Die Kommission betont, wie wichtig es ist, eine solche Arbeit zu unterstützen, sofern eine solche Agentur in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch arbeitet.
Die Kommission lehnt den Antrag der Minderheit Pult ab, die vorschlägt, audiovisuelle Inhalte und Institutionen zu unterstützen, die journalistische Investigativprojekte und Reportagen fördern. Die Mehrheit ist einerseits der Ansicht, dass man sich hier zu weit vom verfassungsrechtlichen Rahmen entfernt, und andererseits, dass die verfügbaren Mittel nicht unbegrenzt sind. Wir haben für die verschiedenen Massnahmen 13 Millionen Franken zur Verfügung, und wenn man eine Massnahme mehr im Gesetz hat, wird das Kuchenstück für jede Massnahme kleiner. Die Kommission beantragt Ihnen, diesen Zusatz abzulehnen, wie dies auch der Ständerat gemacht hat. Dies hat Ihre Kommission mit 15 zu 9 Stimmen entschieden.
Bei Artikel 76b schlägt Ihre Kommission vor, Absatz 4 zu streichen, da er nichts Neues enthält und lediglich eine bereits bestehende Praxis bestätigt, da die SRG bereits die Keystone-SDA unterstützt. Wenn dies bereits nach geltendem Recht praktiziert wird, ist es nicht notwendig und eher verwirrend, im Gesetz zu präzisieren, dass dies möglich ist und bleibt. Es gibt hier keine Minderheit, denn es gab keine Abstimmung.
Was den in Artikel 76c festgelegten Finanzrahmen betrifft, so ist die Mehrheit dem Antrag des Bundesrates gefolgt und vertritt die Auffassung, dass diese Unterstützung höchstens die Hälfte der anrechenbaren Kosten decken soll. Dies gewährleistet, dass die Branche weiterhin beteiligt und mitverantwortlich bleibt, und entspricht - der Bundesrat hat es gesagt - den üblichen Regeln der Subventionen. Die Kommission lehnte daher den von der Minderheit Candinas Martin aufgenommenen Antrag ab, der wie der Ständerat eine Kostenübernahme von bis zu 80 Prozent fordert. Diese Entscheidung ist mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gefallen.
In der Gesamtabstimmung unterstützte Ihre Kommission den Entwurf 1, also die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Chassot 22.417, mit 18 zu 6 Stimmen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt auch den Entwurf 2, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bauer 22.407, die eine Erhöhung des Anteils der Gebühren für lokale Radiosender und regionale Fernsehsender vorsieht. Die Mehrheit Ihrer Kommission folgte jedoch dem Bundesrat und lehnte die Einführung einer automatischen Indexierung der Teuerung ab, eines Automatismus, wie ihn eine Minderheit Cottier - übernommen von Herrn Farinelli - in Artikel 40 Absatz 2 beantragt. Die Minderheit folgt dem Ständerat. Sie ist der Ansicht, dass die angestrebte Aufstockung der Mittel ihr Ziel angesichts der geplanten Senkung der Gebühren verfehlen könnte. Die Mehrheit ist hingegen der Ansicht, dass es nicht opportun ist, eine automatische Anpassung für private Rundfunkveranstalter gesetzlich zu verankern, wenn diese für die SRG nicht garantiert ist. Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 14 zu 10 Stimmen, die Minderheit Cottier abzulehnen. [PAGE 1752]
In diesem Artikel fehlte in der ersten Fahne Absatz 3. Es gibt eine korrigierte Fahne, die in diesem Saal zur Verfügung steht.
Die Mehrheit beantragt auch die Aufhebung der sogenannten Zwei-plus-zwei-Regel in Artikel 44 Absatz 3, die derzeit die Anzahl der Konzessionen pro Veranstalter auf zwei Radio- und zwei Fernsehsender begrenzt. Diese Regel hat in der Vergangenheit Kooperationen in verschiedenen Formen nicht verhindert und wurde zudem bereits 2014 durch die Einführung möglicher Ausnahmen relativiert. Nach Ansicht der Mehrheit entspricht diese Regel nicht mehr den Realitäten des Marktes. Ihre Aufhebung ermöglicht mehr Flexibilität und Synergien und eine bessere Lebensfähigkeit der regionalen Akteure. Diese Aufhebung war übrigens bereits in dem Gesetz vorgesehen, das 2022 dem Volk vorgelegt wurde, ohne dass diese Bestimmung angefochten worden wäre. Sie ging übrigens auf den Willen des Parlamentes zurück, das die entsprechende Motion 17.3008 der KVF-N angenommen hatte. Eine Minderheit Jauslin ist hingegen der Ansicht, dass diese Bestimmung nicht gestrichen werden sollte, um zu verhindern, dass zu grosse Privatakteure gefördert werden, dass es also eine Konzentration gibt, und auch weil diese Frage nicht in der Vernehmlassung bei der KVF-S war. Die Mehrheit beantragt Ihnen aber, diese Zwei-plus-zwei-Regel zu streichen. Die Entscheidung wurde mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten getroffen.
In der Gesamtabstimmung unterstützte Ihre Kommission den Entwurf 2 mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.