Grossen Jürg · Nationalrat · 2025-09-23
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-09-23
Wortprotokoll
Diese Vorlage ist schon fast ein Stück Zeitgeschichte. Sie stammt aus einer Zeit vor Corona, in der Homeoffice noch als exotische Ausnahme galt. Inzwischen wissen wir aber alle: Telearbeit ist Alltag geworden. Für viele Berufstätige ist sie selbstverständlich, für viele Unternehmende ist sie auch selbstverständlich, und für beide Seiten ist sie in gewissen Bereichen auch unverzichtbar.
Umso mehr ist es an der Zeit, dass wir die gesetzlichen Grundlagen endlich an die gelebte Realität anpassen. Das ist längst überfällig. Wir haben diese und ähnliche Vorlagen in den letzten Jahren mehrfach diskutiert. Die Grünliberale Fraktion hat sich dabei stets für mehr Flexibilität bei Telearbeit und insbesondere bei den Arbeitszeiten ausgesprochen. Denn es ist im gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse, dass Menschen, die das wollen, auch tatsächlich orts- und zeitunabhängig arbeiten können - natürlich im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und unter Einhaltung eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes, dies mit Augenmass.
Beim Thema "Recht auf Nichterreichbarkeit" zum Beispiel schliessen wir uns der Mehrheit und dem Bundesrat an. Wir halten diesen Ansatz für angemessen, ausgewogen und praxistauglich. Er schützt Arbeitnehmende davor, rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen, ohne aber gleichzeitig den betrieblichen Alltag zu blockieren. Gerade bei moderner Telearbeit braucht es einen klaren Rahmen, aber auch genügend Gestaltungsfreiheit für beide Seiten.
Auch beim Geltungsbereich folgen wir dem Bundesrat. Die neuen Regeln sollen für Arbeitnehmende gelten, die ihre Arbeitszeit erstens zu einem namhaften Teil selbst festlegen können und zweitens mit dem Arbeitgeber vereinbart haben, dass sie ihre Leistung ganz oder teilweise ausserhalb des Betriebs erbringen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für flexible Arbeitsmodelle, ohne überall neue Bürokratie aufzubauen.
Bei Artikel 28e unterstützen wir die Minderheit I (Dobler). Diese will es ermöglichen, dass an höchstens neun Sonntagen pro Jahr bis zu fünf Stunden ohne Bewilligung gearbeitet werden darf. Das ist massvoll, zeitgemäss und wichtig für viele innovative Unternehmen, die gerade in projektorientierten oder internationalen Arbeitsumfeldern tätig sind. Wir reden hier nicht von Dauersonntagsarbeit, sondern von begrenzten Ausnahmen mit Augenmass.
Zudem unterstützen wir die Minderheit Bregy, welche ein eigenes Kapitel für Telearbeitsverträge im OR vorsieht. Damit werden wir die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden vertraglich sauber regeln können. Das ist ein wichtiger Schritt, um Missverständnisse zu vermeiden und Rechtsklarheit für beide Seiten zu schaffen.
Diese Kompromisse machen die Vorlage mehrheitsfähig, praktikabel und zukunftstauglich. Sie tragen dem Rechnung, was sich in der Arbeitswelt längst etabliert hat und was insbesondere jüngere Generationen auch erwarten, nämlich Vertrauen, Eigenverantwortung und Flexibilität.
Wir haben nun die Chance, diese Vorlage nach vielen Jahren endlich zum Abschluss zu bringen. Tun wir das im Interesse einer modernen, innovativen und familienfreundlichen Arbeitswelt. Die Grünliberale Fraktion wird der Vorlage zustimmen.