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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2003-09-18

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Ich werde alle drei Artikel - 8, 8a und 14 - zusammen begründen, weil die Kommissionsmehrheit ebenfalls in allen drei Artikeln die gleiche Argumentation verwendet.

Die Kommissionsmehrheit begründet ihren Standpunkt mit der Forschungsfreiheit. Es geht in diesen drei Artikeln um die Subsidiarität, ein Prinzip, das wir in heiklen Fragen immer wieder und mit Erfolg anwenden. Subsidiarität bedeutet hier nichts anderes, als in einem Ablauf zu denken und schrittweise vorzugehen. In Artikel 8 geht es darum, dass die Forschung zuerst schauen muss, ob in der Schweiz embryonale Stammzellen vorhanden sind, in den Artikeln 8a und 14 geht es darum, dass sich die Forschung darum kümmert, ob gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem Wege erhältlich sind.

Der Bundesrat hat in der Botschaft die Subsidiarität als einen wichtigen Bestandteil dieser Gesetzesvorlage bezeichnet. Die Kommissionsmehrheit will nun die Subsidiarität ganz aus dem Gesetz streichen. Ich frage: Was soll denn schlecht daran sein, wenn die Forschung, um ein Projekt bewilligen zu lassen, zuerst abklären soll, ob im Inland bereits geeignete embryonale Stammzellen vorhanden sind oder ob gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem Weg erlangt werden können? Die Forschenden müssen diese Fragen für die Beurteilung durch die Ethikkommission ohnehin beantworten, also können sie die entsprechenden Antworten auch der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Gesundheit, unterbreiten.

Diese Forderung ist zumutbar. Das sehen auch Bundesrat und Ständerat so. Wenn nun aber die Kommissionsmehrheit nicht einmal bereit ist, eine solche Abklärung vorzuschreiben, dann ist das eine reine Zwängerei und eine Machtdemonstration. Mit Forschungsfreiheit hat das überhaupt nichts zu tun. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man diese Abwägung verweigert. Es ist eine falsch verstandene Forschungsfreiheit, wenn man meint, man dürfe der Forschung überhaupt keine Vorgaben mehr machen. Das ist das gleiche Missverständnis wie die antiautoritäre Erziehung: Kinder gedeihen nicht ohne Regeln am besten. Es gibt keine unbegrenzte Freiheit. Jede Freiheit definiert sich innerhalb bestimmter Grenzen, und es ist deshalb nicht nur legitim, sondern es ist die Aufgabe der Politik, diesen Rahmen zu definieren.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, den Anträgen der Minderheit Dormann Rosmarie in den Artikeln 8, 8a und 14 zuzustimmen.