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AB 363726

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-24

Wortprotokoll

Auch hier kann ich mich meinem Vorredner anschliessen. Diese Massnahme soll den Ärztemangel in der Armee beheben. Ich bin erstaunt, dass Kollege Zopfi diese Massnahme nicht unterstützt und nicht zur Attraktivität der Armee beitragen will. Diese Massnahme macht nämlich tatsächlich den Militärdienst für Ärzte und angehende Ärzte attraktiver. Sie verbietet den Einsatz in Bereichen, die ein Medizinstudium erfordern, und soll verhindern, dass der Zivildienst nur zur persönlichen Weiterbildung genutzt wird. Dafür ist er nicht da.

Zudem steht die Massnahme im Einklang mit Artikel 4a Buchstabe d ZDG, der Einsätze verbietet, die in erster Linie dem Eigeninteresse dienen. Die Möglichkeit für Ärzte, zum Zivildienst zugelassen zu werden, bleibt unverändert bestehen. Zudem stehen ihnen mehr als 10[NB]000 Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung. Das müsste ja eigentlich reichen.

Die Massnahme lässt sich administrativ sehr einfach umsetzen und entspricht dem Ziel, Ärzte in der Armee zu halten. Die Massnahme verstösst nicht gegen das verfassungsmässige Recht auf Zivildienst. Es besteht aber kein Anspruch auf einen bestimmten Einsatz. Die Armee muss Synergien nutzen; dies ist im Zivildienst in Bezug auf zivile Qualifikationen nicht vorgesehen, um keine Anreize zu schaffen. Man kann, wie es vorhin Frau Binder ausgeführt hat, auch einen waffenlosen Einsatz in der Armee leisten, wenn es wirklich um das Gewissen geht.