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preparatory:AB 363759

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Sie alle Minderheitsanträge relativ klar ablehnen. Bei der letzten Abstimmung habe ich aber gesehen, dass die Front zu bröckeln beginnt. Das macht mir Hoffnung, dass Sie bei dieser Minderheit die Ohren gut spitzen und zugunsten der Minderheit entscheiden.

Ich beantrage Ihnen hier im Namen meiner Minderheit, auf diese Massnahme zu verzichten, und dies aus folgendem Grund: In der Armee, das ist Ihnen allen bewusst, werden angehende Lastwagenfahrer dort eingeteilt, wo man sie brauchen kann; angehende Köche werden ganz selbstverständlich in Funktionen eingeteilt, in denen sie mit ihrem Know-how eben etwas bewirken können. Das gilt notabene auch für den Sprechenden: Nach meiner Zeit als Richtstrahlgerätemechaniker wurde ich als Jurist in der Militärjustiz eingeteilt, wo ich übrigens sehr gerne Dienst leiste, weil ich einen ausgezeichneten Einheitskommandanten und notabene auch gute Kollegen habe. Ich sehe also den Sinn dieses Dienstes. So funktioniert das Milizsystem, es ergibt deshalb auch Sinn.

Nun wollen Sie aber, dass Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und den Weg des Zivildienstes wählen, explizit nicht in diesem Bereich eingesetzt werden können. Das verstösst erstens einmal gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Zweitens handelt es sich um recht wenige Personen: 2023 wären von dieser Massnahme bloss zwei Personen betroffen gewesen, 2022 acht. Jetzt haben Sie das Gefühl, dass diese Personen dann nicht mehr den Weg des Zivildienstes wählen werden. Das stimmt wahrscheinlich nicht, es stimmt sogar ziemlich sicher nicht. Ziemlich sicher werden sie den Weg des Zivildienstes trotzdem wählen, aber sie können dann nicht mehr dort eingesetzt werden, wo man sie brauchen könnte. Selbst wenn sich Einzelne abschrecken lassen: Bei den kleinen Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, wird der Armeebestand damit in keiner Art und Weise gerettet. Die Massnahme ist deshalb unverhältnismässig und erschwert es einer spezifischen Berufsgruppe, dort einen Dienst zu leisten, wo es Sinn ergibt.

Wenn die Leute trotz der Abschreckungsmassnahme den Weg des Zivildienstes wählen, können sie nicht dort eingesetzt werden, wo sie den grössten gesellschaftlichen Nutzen stiften können. Sie kennen die medizinische Versorgungslage unseres Landes. In meinem Kanton suchen wir händeringend nach Ärzten, die für die auch älter werdende [PAGE 1021] Bevölkerung da sind. Die Massnahme bringt also wenig. Sie widerspricht einem Grundsatz des Milizsystems; nach gesundem Menschenverstand ist sie eigentlich nicht begründbar.

Man könnte ja notabene auch einen Kompromiss machen. Von der Mehrheit kommt der Vorwurf, es gebe Leute, die den Zivildienst eigentlich für Ausbildungsdienste für ihre berufliche Tätigkeit missbrauchten. Dem könnte man aber begegnen, indem man einen milderen Weg wählt und Bestimmungen ins Gesetz schreibt, die es verunmöglichen, den Zivildienst in einem für die Ausbildung anrechenbaren Dienst zu leisten. Aber noch einmal: Es ergibt doch Sinn, dass ein Arzt, der sowieso den Weg des Zivildienstes wählt, an einem Ort eingesetzt wird, wo er den grössten Nutzen bringt, statt dass er irgendwo anders eingesetzt wird, wo er genau gleich viel Nutzen bringt wie jemand, der überhaupt keine spezifische Erfahrung hat.

Wenn Sie dem Antrag meiner Minderheit zustimmen, schaffen Sie eine Differenz. Wenn Sie der Meinung sind, man müsse hier vielleicht mit unserem Schwesterrat noch einmal über einen Kompromiss, über eine mildere Form diskutieren, bitte ich Sie, diese Differenz zu schaffen und meine Minderheit zu unterstützen. Dann können wir das anschauen. Noch einmal: Diese Massnahme ergibt nach gesundem Menschenverstand wirklich keinen Sinn.