Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2025-09-24
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Die Streichung der Witwen- und Kinderrenten wird Tausende von Frauen, aber auch Kinder in die Armut stürzen. Am härtesten von dieser Vorlage betroffen sind Frauen zwischen 45 und 55 Jahren. Die Realität ist die folgende: Eine Frau erhält heute durchschnittlich halb so viel Lohn wie ein Mann, und Frauen erhalten Renten, die um einen Drittel tiefer sind als die von Männern. Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Der Handlungsbedarf besteht nicht bei den Renten, sondern beim Erwerbsleben. Frauen haben immer noch deutlich tiefere Löhne als Männer: einerseits wegen der Lohnungleichheit, andererseits aber auch wegen der tieferen Bewertung der sogenannten Frauenberufe, wie z.[NB]B. in den Bereichen Betreuung oder Pflege. Noch immer übernehmen grossmehrheitlich Frauen die Gratis-Care-Arbeit in Erziehung, Betreuung und Haushalt. Oft ist damit eine Reduktion der Erwerbsarbeit verbunden, und daraus resultieren wiederum viel tiefere Löhne.
Diese Frauen sind also abhängig vom Partner oder von der Partnerin. Wenn nun der Partner oder die Partnerin stirbt, ist das einerseits eine persönliche Tragödie, andererseits aber oft auch eine finanzielle. Witwen- und Kinderrenten sind ein zentraler Beitrag zur Existenzsicherung. Neue Zahlen zeigen, dass die AHV stabile Finanzen hat. Trotzdem führen wir diese Diskussion um einen Abbau der AHV - das ist unwürdig. Das alte Lied seit den Fünfzigerjahren, es gehe der AHV schlecht, war nie richtig, im Gegenteil. Der Grund ist die tolle Finanzierung, die wir hier haben: Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlen gleich viel, bis hin zu den Millionensalären. Das bedeutet dann eben, dass mehr als 90 Prozent der Bevölkerung weniger in die AHV einzahlen, als sie nachher beziehen, und nur gerade die reichsten 8 Prozent mehr einzahlen. Auf dieser Basis wären gute Renten für alle bestens möglich.
Deshalb: Ja, es besteht Handlungsbedarf bei der AHV, unter anderem aufgrund der neuen Lebensrealitäten von Patchworkfamilien, Alleinerziehenden und im Konkubinat Lebenden - aber es gibt sicher keinen Anlass für einen Abbau. Die Realität ist folgende: Die AHV-Renten sind immer noch zu tief und entsprechen nicht der Verfassung, die klar vorsieht, dass die Renten angemessen existenzsichernd zu sein haben. Mit ungefähr 1200 Franken, der Minimalrente, ist kein Überleben möglich, aber auch 2500 Franken, die Maximalrente, sind nicht angemessen existenzsichernd. Eine Erhöhung, vor allem bei den unteren Renten, ist also dringend angesagt.
Vom Abbau speziell betroffen, ich habe es erwähnt, sind die Frauen. Ohne Witwenrente kämen sie oft nicht über die Runden, vor allem wenn Kinder da sind. Im Falle des Todes des Partners oder der Partnerin erhalten sie ja nicht einfach einen höheren Lohn. Weiter stellt sich die Frage, ob ein einziger Lohn überhaupt reicht; meist ist das nicht der Fall. Die heutige Realität ist, dass das erste Kind auf die Welt kommt, wenn eine Frau etwa 30 Jahre alt ist. Dann ändert sich die [PAGE 1790] Lebensrealität, und oft wird die Erwerbsarbeit der Frau heruntergefahren. Wie soll im Falle des Todes des Partners oder der Partnerin die Lücke gefüllt werden, wenn nicht mit dieser Rente? Die einzige Alternative wäre die Sozialhilfe, und das ist nicht angebracht. Auch darf nicht auf dem Buckel der Kinder weitere Armut geschaffen werden. Schon heute lebt fast jedes fünfte Kind in Armut.
Die Gesetzesänderung betrifft Menschen bzw. Frauen ab 30. Das kann nicht sein. Deshalb stellen wir einen Antrag auf Rückweisung mit folgender Stossrichtung: Laufende Renten dürfen von der Vorlage nicht betroffen sein, und Personen ab 30 mit Kindern dürfen ebenfalls nicht von der Vorlage betroffen sein. Das Gute behalten wir jedoch: Selbstverständlich[NB]sind[NB]die Hinterlassenenrenten zivilstands- und geschlechterunabhängig zu gestalten.
Ich danke für die Unterstützung des Rückweisungsantrages.