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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-09-24

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat.

Sie alle haben Erfahrungen mit Todesfällen in Ihrem Freundeskreis, in Ihren Familien. Was bedeutet es, wenn minderjährige Kinder durch einen frühen Todesfall einen Elternteil verlieren? Sie benötigen häufig für lange Zeit ein erhöhtes Mass an Nähe, Aufmerksamkeit, Fürsorge, Austausch und einfach das Dasein des überlebenden Elternteils. Die Kinder haben oft eine undefinierbare Angst, auch den anderen Elternteil zu verlieren.

Um den Kindern die notwendige Zuwendung geben zu können, sieht sich der hinterbliebene Elternteil in der Regel dazu gezwungen, beruflich zurückzustecken, das Arbeitspensum deutlich zu reduzieren, das angestammte Tätigkeitsfeld aufzugeben oder den geplanten beruflichen Wiedereinstieg für einige Jahre zu verschieben. Finanziell bedeutet dies in allen Fällen später eine deutlich tiefere Rente.

Wenn die Kinder später auf eigenen Füssen stehen, ist es insbesondere für viele Frauen sehr schwierig, in das volle Arbeitsleben oder den ursprünglichen Beruf zurückzukehren. Dies bedeutet nochmals eine spätere Renteneinbusse. Eine für die Betroffenen unerwartete Gesetzesänderung, wie wir sie heute diskutieren, führt dazu, dass eine zugesicherte Hinterlassenenrente wegfällt. Dies kann zu einer weiteren Verschärfung der Altersarmut führen.

Der Bund hat den Verfassungsauftrag, verwitwete Personen wirtschaftlich abzusichern; daran gibt es nichts zu rütteln. Die Grünen wollen den sogenannten Verwitwetenzuschlag beibehalten. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag von maximal 20 Prozent, den verwitwete Personen auf ihre AHV-Rente erhalten, das ergibt maximal 2520 Franken pro Monat. Gemäss aktuellen Zahlen haben rund eine halbe Million Personen Anspruch auf den Verwitwetenzuschlag, von denen 80 Prozent Frauen sind; das verwundert uns ja nicht.

Die Grünen wollen keinen Abbau der Witwenrenten. Die Grünen wollen nicht, dass die Hinterlassenenrenten nur noch an Personen im Erwerbsalter ausgerichtet werden, und dies höchstens, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist. Für Verwitwete mit Kindern über 25 Jahre ist eine Übergangsrente von drei Jahren vorzusehen. Personen ohne Kinder sollen gar keine Witwenrente mehr bekommen. Das wollen die Grünen nicht.

Die Grünen wollen auch nicht, dass die Kinder bestraft werden, indem ihnen auch noch die Kinderrente gestrichen wird. Sind die Eltern noch im erwerbsfähigen Alter, erhalten sie Familienzulagen. Sind die Eltern 65 Jahre oder älter und ist ihr Kind noch in der Lehre oder im Studium, dann wird das Kind abgestraft, es bekommt keine Kinderrente mehr. Das sieht die Mehrheit zurzeit vor, dies in einer Zeit, in der das Durchschnittsalter bei der Geburt des ersten Kindes steigt und somit die Zahl der Betroffenen zunimmt. Machen wir hier im Saal eigentlich Geburtenpolitik mit der Kinderrente? Die Grünen machen bei der Streichung der Kinderrente auf dem Buckel der Kinder nicht mit. Das ist einfach nur abscheulich.

Die Grüne Fraktion unterstützt hingegen die Auszahlung einer Witwenrente für unverheiratete Paare. Dieser kleine Fortschritt kann jedoch die Härte des restlichen Entwurfes nicht aufwiegen.

Bitte bedenken Sie bei Ihren Entscheiden nachher bei der Abstimmung: Der Tod des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin ist ein schwerer Schicksalsschlag, der grosse wirtschaftliche Risiken für die Betroffenen mit sich bringt. In einer sehr verletzlichen Phase muss der überlebende Partner bzw. die überlebende Partnerin plötzlich sämtliche Lasten des Haushalts allein schultern. Es darf nicht sein, dass dieser Schicksalsschlag die überlebende Person in die Alters- oder Familienarmut führt.

Geben Sie deshalb dem Bundesrat den Auftrag, die Vorlage zu überarbeiten, und weisen Sie die Vorlage zurück, das heisst, unterstützen Sie die Minderheit I (Meyer Mattea) und die Minderheit II (Prelicz-Huber).

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